Vorarlberg

Nach Auseinandersetzung: Autofahrer fuhr Mann auf Gehsteig an

08.08.2025 • 20:22 Uhr
Nach Auseinandersetzung: Autofahrer fuhr Mann auf Gehsteig an
Der Autofahrer soll laut dem Fußgänger wohl mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. canva/hartinger

Fußgänger kam mit leichten Verletzungen davon – und unbescholtener Angeklagter vor Gericht mit Diversion.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch warf dem Angeklagten vor, er sei am 10. April in Bludenz mit seinem Auto auf einen Mann zugefahren, der sich auf einem Gehsteig befunden habe. Demnach soll der Pkw des 26-Jährigen beim Vorbeifahren einen Arm des Fußgängers gestreift haben. Dadurch soll der Passant leicht verletzt worden sein.


Im Strafantrag wurde dem Angeklagten aus dem Bezirk Bludenz das Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung vorgeworfen, mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis.

Angeblich zu schnell gefahren

Vor dem angeklagten Vorfall soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Fußgänger und dem Autofahrer gekommen sein. Der Passant soll sich beim Autofahrer darüber beschwert haben, dass der Pkw in der Tempo-30-Zone angeblich mit rund 60 km/h unterwegs gewesen sein soll. Darauf soll der Pkw-Lenker auf die angeklagte Art und Weise reagiert haben.


In der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch übernahm der unbescholtene Angeklagte Verantwortung für sein Fehlverhalten. Deshalb gewährte Richterin Franziska Klammer ihm eine Diversion. Die Geldbuße für den ledigen Arbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2400 Euro beträgt 2000 Euro. Inkludiert in der Summe sind 150 Euro an pauschalierten Verfahrenskosten.
Wenn der Angeklagte dem Gericht die Geldbuße bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. So würde ihm eine drohende Verurteilung und damit eine mögliche Vorstrafe erspart bleiben. Der von Hamit Öztürk verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.


Der verletzte Fußgänger verlangt vom Autofahrer Schadenersatz. Darüber wurde im Strafprozess nicht entschieden. Privatbeteiligtenvertreter Dieter Klien sagte als Anwalt des Geschädigten, er werde außergerichtlich mit dem Verteidiger über die Höhe der Schadenersatzzahlung verhandeln.