Vorarlberg

Betrügereien mit Schockanrufen: Mehrjährige Haftstrafe

HEUTE • 16:22 Uhr
Betrügereien mit Schockanrufen: Mehrjährige Haftstrafe
Die Bande soll versucht haben, mehrere hundertausend Euro mit Schockanrufen zu erbeuten. symbolbild/canva/hartinger

Betrüger gaben sich am Telefon als Behördenmitarbeiter aus und verlangten Geld für angeblich inhaftierte Angehörige. Angeklagter Serbe fungierte für Bande als Geldabholer.

Wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurde der mit zwei serbischen Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sein erhaltenes Taschengeld von 850 Euro hat er als sogenannten Verfallsbetrag der Republik Österreich zu bezahlen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Der von Jürgen Nagel verteidigte Untersuchungshäftling akzeptierte die Entscheidung. Oberstaatsanwältin Nadine Heim von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen reiste der angeklagte Serbe für eine ausländische Betrügerbande als Geldabholer nach Österreich. Demnach versuchte die Bande in Vorarlberg, Tirol und Kärnten zehn angerufene Menschen um insgesamt 636.000 Euro zu betrügen. Bei 514.000 Euro blieb es beim Versuch. Beim Abholen von 122.800 Euro in Villach von einer betrogenen 74-Jährigen wurde der 31-Jährige festgenommen. Sechs der zehn Betrugsversuche fanden dem Urteil zufolge in Vorarlberg statt.

Ausländische Betrüger riefen, so Oberstaatsanwältin Heim, in Österreich bei zehn Menschen an, gaben sich als Richter, Polizisten oder Staatsanwälte aus und gaukelten vor, ein Kind der Angerufenen habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und benötige 50.000 bis 60.000 Euro als Kaution, um aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Ein Behördenmitarbeiter werde das Geld abholen.

Reumütiges Geständnis

Der Angeklagte war reumütig geständig. Er sagte, er sei als Schuldner im Auftrag eines Gläubigers aus Serbien als Geldabholer nach Österreich geflogen. Der nach eigenen Angaben in Serbien zuletzt als Nachtwächter arbeitende Angeklagte wurde in Serbien bereits einmal zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die vierjährige Drogenstrafe vom Mai in Serbien sei nicht rechtskräftig, gab der Angeklagte zu Protokoll. Eine der zwei zählbaren serbischen Vorstrafen war einschlägiger Natur.

Erschwerend gewertet wurde bei der Strafbemessung auch die besondere Verwerflichkeit der Taten. Zumeist sind ältere Menschen Opfer der betrügerischen Schockanrufe. Sie seien oft nicht mehr in der Lage, klar zu denken, sagte Oberstaatsanwältin Heim.