Nachbarschaftsstreit: Strafe bestand nur aus Entschuldigung

Dem unbescholtenen Angeklagten wurde vorgeworfen, seine Nachbarin in einem Grenzstreit bedroht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen des Vergehens der Nötigung. Dem Strafantrag zufolge soll der Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz zu einer Nachbarin gesagt haben, er werde sie beim nächsten Mal zusammenschlagen, wenn sie seine Autoteppiche wieder vom Grenzzaun entferne.
Diversion mit Tatausgleich
Richterin Silke Wurzinger gewährte dem unbescholtenen Angeklagten am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion mit einem Tatausgleich. Der 56-jährige Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei seiner 49-jährigen Nachbarin.
Daraufhin stellte die Richterin das Strafverfahren vorläufig ein. Sollte der Familienvater mit dem Nettoeinkommen von 3000 Euro dem Gericht innerhalb von 14 Tagen für die pauschalierten Verfahrenskosten 200 Euro bezahlen, würde das Strafverfahren endgültig eingestellt werden. Damit würde sich der Angeklagte eine drohende Verurteilung und eine daher eine Vorstrafe ersparen.
Mit Urteil einverstanden
Der Angeklagte und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Der Angeklagte übernahm Verantwortung für sein Fehlverhalten. Der 56-Jährige sagte, er wisse nicht mehr, ob er die ihm vorgeworfene Drohung geäußert habe oder nicht. Sollte es so gewesen sein, werde er sich dafür natürlich entschuldigen.
Der Zaun an der Grundstücksgrenze sei kein gemeinschaftlicher Zaun, sondern nur seiner, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er sei aufgebracht gewesen, weil seine Nachbarin seine Autoteppiche von seinem Zaun entfernt habe. In der Vergangenheit habe es immer wieder Streitigkeiten mit der Nachbarin wegen der Grundstücksgrenze gegeben.
Die Nachbarin akzeptierte die Entschuldigung des Angeklagten. Sie sagte, sie wünsche sich, dass man Abstand voneinander halte. So solle der Angeklagte an ihrem Geburtstag nicht mehr bei ihr Sturm läuten, um ihr zu gratulieren.