Vorarlberg

Widerstand gegen Festnahme: Fünf Polizistinnen verletzt

30.09.2025 • 13:14 Uhr
Widerstand gegen Festnahme: Fünf Polizistinnen verletzt
Der Mann wehrte sich zunächst gegen die Feststellung seiner Identität, dann gegen die Festnahme. symbolbild/canva, hartinger

Der 27-Jährige war wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Urkundenunterdrückung angeklagt.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung wurde der unbescholtene Bauarbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2300 Euro am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 7560 Euro (360 Tagessätze zu je 21 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 5040 Euro (240 Tagessätze). 2520 Euro (120 Tagessätze) wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Schläge gegen Polizeibeamte

Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte sich der durch den Konsum von nicht näher bestimmten Substanzen beeinträchtigte Angeklagte in einer Gemeinde im Bregenzerwald mit Schlägen gegen einschreitende Polizistinnen zuerst gegen die Feststellungen seiner Identität und danach gegen seine Festnahme zu wehren.

Demnach wurden dabei fünf Polizistinnen leicht verletzt. Ihnen hat der Angeklagte jeweils Schmerzengeld zwischen 250 und 400 Euro zu bezahlen. Eine leichte Körperverletzung eines Polizisten wird strafrechtlich als schwere Körperverletzung gewertet.

Der ledige Angeklagte aus dem Unterland bekannte sich zu den Vorwürfen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und der schweren Körperverletzung schuldig. Allerdings könne er sich an den Vorfall kaum erinnern, gab der 27-Jährige zu Protokoll.

Freispruch von Urkundenunterdrückung

Freigesprochen wurde der Angeklagte im Zweifel vom Vorwurf der Urkundenunterdrückung. Dazu wurde ihm im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Last gelegt, er habe die E-Card eines Bekannten in seiner Wohnung versteckt.

Dazu sagte der angeklagte 27-Jährige, er habe die E-Card bei einer Veranstaltung gefunden. Er habe versucht, die Karte dem Besitzer zurückzugeben.