Kokain von Lochau nach Bregenz gebracht

Strafe für unbescholtenen Syrer nach Drogentransport fiel milde aus, weil er sich selbst angezeigt hat.
Wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Der von Daniel Wolff verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre fünf Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neuen Monaten Haft.
60 Gramm Kokain
Nach den gerichtlichen Feststellungen brachte der angeklagte Syrer im Auftrag eines 27-jährigen Syrers im Sommer 2024 ein Paket mit 60 Gramm Kokain in seinem Auto von Lochau nach Bregenz. Demnach holte ein Komplize des Auftraggebers das Drogenpaket in der Tiefgarage eines Bregenzer Supermarkts ab.
Selbstanzeige
Wegen der besonderen Umstände des Falls sei als Sanktion keine zu verbüßende Haftstrafe notwendig, sagte Richterin Tagwercher. Denn der angeklagte 26-Jährige habe seinen Drogentransport selbst bei der Polizei angezeigt. Er habe bei der Polizei Hilfe gesucht, um keine weiteren Drogentransporte mehr durchführen zu müssen.
Gegen den mutmaßlichen Auftraggeber des Kokaintransports ist ist bei der Staatsanwaltschaft ein Suchtgiftverfahren anhängig.
Zudem ist in einem Schöffenprozess wegen versuchter schwerer Erpressung am Landesgericht noch kein Urteil ergangen. Der 27-Jährige soll den 26-jährigen geschlagen und ihm mit der Ermordung von Familienangehörigen gedroht haben, sollte sein syrischer Landsmann seine Geldforderung nicht erfüllen. Der 26-Jährige soll nicht in der Lage gewesen, sein das geforderte Geld zu beschaffen, und deshalb mit einem Messerstich in den eigenen Bauch einen Suizidversuch begangen haben.