Vorarlberg

“Der Sieg ist unser”: NS-Wiederbetätigung mit WhatsApp-Nachrichten

28.11.2025 • 12:22 Uhr
"Der Sieg ist unser": NS-Wiederbetätigung mit WhatsApp-Nachrichten
Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist rechtskräftig. canva, apa, hartinger

Unbescholtener Angestellter, der einem Arbeitskollegen NS-Inhalte schickte, musste sich vor dem Landesgericht verantworten.

Wegen zwölf Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch nach dem Verbotsgesetz zu einer teilbedingten Geldstrafe von 8400 Euro (420 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 4200 Euro. Die anderen 4200 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das für die Taten verwendete Handy des Angeklagten wird vernichtet werden.

Urteil rechtskräftig

Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele, mit dem der von Martin Dörler verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht sieben Monaten Haft.

Die acht Geschworenen hielten den Angeklagten in allen zwölf Anklagepunkten für schuldig. Demnach hat der verheiratete Angestellte aus dem Bezirk Feldkirch zwischen März 2019 und März 2023 per WhatsApp einem Arbeitskollegen aus der Baubranche zwölf Nachrichten mit nationalsozialistischen Inhalten geschickt.

Hitlergruß und Nazi-Parole

Dazu zählte ein Video, in dem der Angeklagte den Hitlergruß zählt. Und ein Foto, auf dem die unmündige Tochter des Angeklagten den Hitlergruß zeigt, versehen mit diesem Kommentar des Angeklagten: „Der Sieg ist unser“.

Mildernd gewertet wurden vor allem die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis des Angeklagten. Erschwerend wirkten sich der lange Tatzeitraum von vier Jahren und das Vorliegen von zwölf Verbrechen aus.

Die Bezirkshauptmannschaft wird über ein mögliches Waffenverbot für den auch als Jagdaufseher tätigen 41-Jährigen entscheiden.

Der Arbeitskollege des Angeklagten, der auch NS-Inhalte verschickte, wurde bereits wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt.