49-Jähriger forderte dem Urteil zufolge mit YouTube-Kanälen zu Wiederherstellung der NS-Diktatur auf. Schuldspruch auch in neuer Verhandlung, Strafe wie im ersten Prozess.
Verteidiger in NS-Wiederbetätigungsprozes mit hoher Haftstrafe war dazu nicht berechtigt. Höchstgericht ordnete wegen Verfahrensfehlers neuen Geschworenenprozess an.