Freigesprochen trotz NS-Wiederbetätigung

Geschworene sprachen Angeklagten im Zweifel frei.
Fünf Bilder und ein Video mit Bezug zum Nationalsozialismus hat der Bregenzer offenbar 2017 mit seinem Smartphone per WhatsApp verschickt. Dafür sieht Paragraf 3g des Verbotsgesetzes ein bis zehn Jahre Gefängnis vor. Aber der unbescholtene Angeklagte wurde am Dienstag beim Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch freigesprochen, obwohl er sich verbotenerweise nationalsozialistisch wiederbetätigt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Geschworenen gingen wohl im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte die Bilder und das Video nicht in Österreich, sondern in Deutschland und der Schweiz verschickt hat. Strafbar nach Paragraf 3g des österreichischen Verbotsgesetzes ist NS-Wiederbetätigung aber nur, wenn der Tatort in Österreich liegt. Bei anderen Straftaten hingegen werden Österreicher auch dann in ihrem Heimatland bestraft, wenn das Delikt im Ausland begangen worden ist.
Im Feldkircher Verbotsgesetzprozess stimmten alle acht Geschworenen für Freispruch. Geschworene müssen ihr Urteil nicht begründen und tun das auch nicht. Deshalb ist nicht bekannt, warum sie den Angeklagten freigesprochen haben. Anzunehmen ist allerdings, dass die Laienrichter der Argumentation von Verteidiger Markus Lechner gefolgt sind. Schon in seinem Eingangsplädoyer zu Beginn der Verhandlung hat der Lochauer Verfahrenshelfer einen Freispruch beantragt, weil nicht erwiesen sei, dass der Tatort Österreich gewesen sei.
Keine Erinnerung
Der Angeklagte gab vor Gericht zu Protokoll, er könne sich nicht daran erinnern, dass er die angeklagten Dateien überhaupt versendet hat. Falls er das Material verschickt habe, könne es aber auch sein, dass das in der Schweiz oder in Deutschland geschehen sei. Denn er habe sich 2017 auch im benachbarten Ausland mit Gleichgesinnten aus der rechten Szene getroffen.
In der Anklageschrift wird dem Vorarlberger Maurer vorgeworfen, er habe etwa ein Bild per WhatsApp weiterverschickt, dass nahelegt, Adolf Hitler wüsste, wie Einwanderung gestoppt werden kann.
Weiterer ähnlicher Fall
Ähnliches wird einem anderen Angeklagten zur Last gelegt, der sich demnächst in einem Geschworenenprozess am Landesgericht nach dem Verbotsgesetz verantworten muss. Dem Einspruch des 41-Jährigen gegen die Anklage hat das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) teilweise Folge gegeben, weil nach Ansicht der OLG-Richter unklar ist, ob der Tatort Österreich oder das Ausland war.