Vorarlberg

Nach Brandstiftungen Hotelier erpresst: Mehrjährige Haftstrafe

15.12.2025 • 19:32 Uhr
Nach Brandstiftungen Hotelier erpresst: Mehrjährige Haftstrafe
Der unter anderem wegen Brandstiftung verurteilte Erstangeklagte zeigte sich geständig. canva/hartinger

Feuer gelegt wurde in einem Dornbirner Hotel. Und auch in einem Ferienhaus, dort für versuchten Versicherungsbetrug.

Drei Brandstiftungen organisierte der dazu geständige Erstangeklagte aus Aserbaidschan. Nach zwei Brandlegungen im Nebengebäude eines Dornbirner Hotels innerhalb von drei Tagen im September 2024 mit relativ geringen Schäden und keinen Personenschäden erpresste der 36-jährige Bauunternehmer nach den gerichtlichen Feststellungen vom Hotelier mit Drohungen 16.000 Euro und verlangte von ihm vergeblich weitere 126.000 Euro.

Zudem organisierte der in Deutschland lebende Aserbaidschaner nach Ansicht der Richter die Brandstiftung im Ferienhaus des Drittangeklagten im Oktober 2024 in Egg, im Auftrag des 45-jährigen Drittangeklagten, für einen versuchten Versicherungsbetrug. Das Ferienhaus im Wert von rund 500.000 Euro brannte nieder.

Fünf Jahre Haft für Erstangeklagten

Wegen versuchten schweren Betrugs, Brandstiftung und Erpressung wurde der einschlägig vorbestrafte Erstangeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Denn der von Halil Arslan verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwältin Karin Dragosits nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Drei Jahre Gefängnis für Zweitangeklagten

Die drei Brandlegungen nahm der 27-jährige Zweitangeklagte vor. Wegen versuchten schweren Betrugs und Brandstiftung wurde über den unbescholtenen und von Alexander Wirth verteidigten Georgier eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Wegen versuchten schweren Betrugs wurde der unbescholtene Eigentümer des abgebrannten Ferienhauses zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der von Andrea Concin verteidigte und aus Taiwan stammende Drittangeklagte bekämpft das nicht rechtskräftige Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und einer Strafberufung. Staatsanwältin Dragosits meldete Strafberufung an.

Scherz über Brandstiftung

Der 60-jährige Hotelier sagte als Zeuge, er habe im Juni 2024 als Reaktion auf einen Medienbericht über einen Brand in einem Bregenzerwälder Gasthaus nur im Scherz zu seinem Hotelgast aus Aserbaidschan gesagt, es wäre nützlich, wenn auch sein Hotel brennen würde.

Der Zeuge und die Angeklagten hätten in dem Strafverfahren nicht alles über ihre wechselseitigen Verbindungen und Geschäfte gesagt, merkte Richter Mitteregger in seiner Urteilsbegründung an.