Keine Vergewaltigung, keine Verleumdung

Freispruch von Verleumdung: 26-Jährige gab 41-Jährigem nicht zu verstehen, dass sie keinen Sex wollte.
Nach den gerichtlichen Feststellungen wurde die 26-Jährige nicht vergewaltigt, sie verleumdete den 41-Jährigen aber auch nicht als Vergewaltiger. Die Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch von den Vorwürfen des Verbrechens der Verleumdung und des Vergehens der falschen Zeugenaussage vor der Polizei mangels Beweisen für ihre Schuld freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im Strafantrag wurde der 26-Jährigen vorgeworfen, sie habe mit ihrer Anzeige bei der Polizei ihren Fitnesstrainer wissentlich zu Unrecht verdächtigt, er habe sie bei verschiedenen Vorfällen vergewaltigt, geschlechtlich genötigt und gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung verstoßen. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen.
Missverständnisse
Es habe Missverständnisse zwischen seiner Mandantin und der zuständigen Polizeibeamtin gegeben, sagt Verteidiger Jan Rudigier. Seine Klientin habe mit ihrer polizeilichen Aussage dem Mann keine Straftaten vorgeworfen. Stattdessen habe die junge Frau nur zum Ausdruck bringen wollen, dass die verschiedenen sexuellen Handlungen gegen ihren Willen geschehen seien. Sie habe sich aber nicht getraut, das dem 41-Jährigen zu sagen. Sie habe sich von ihm unter Druck gesetzt gefühlt. So habe er sie mit vielen Nachrichten eingedeckt.
Freispruch
Nach ihrer polizeilichen Aussage wurde gegen den Fitnesstrainer wegen des Verdachts der Vergewaltigung, geschlechtlichen Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten aber letztlich ein.
Den Freispruch von der Verleumdung und der falschen Zeugenaussage begründete der Strafrichter vor allem damit, die Angeklagte und der 41-jährige Zeuge hätten vor Gericht übereinstimmend ausgesagt. Sie habe vor der Polizei im Wesentlichen die Wahrheit gesagt.