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Glücksspielerin erhält 42.000 Euro wohl zurück

06.04.2022 • 15:47 Uhr
 Symbolbild<span class="copyright">APA/GEORG HOCHMUTH</span>
SymbolbildAPA/GEORG HOCHMUTH

Denn sie spielte online bei einem ausländischen Anbieter, der in Österreich keine Konzession hat.

Österreicher, die in Österreich online bei ausländischen Glücksspielen Geld verspielen, erhalten ihre Verluste vom Anbieter ersetzt. Weil ausländische Glücksspielanbieter in Österreich über keine Glücksspielkonzession verfügen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

Die Zivilrichterin des Landesgerichts Feldkirch verwies am Mittwoch in der Verhandlung darauf, dass es sehr viele Glücksspielverfahren an österreichischen Gerichten gebe. Sie gab zu verstehen, dass sie der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu folgen gedenke. Ihr Urteil ergeht schriftlich. Daher darf die Klägerin damit rechnen, dass das beklagte ausländische Glücksspielunternehmen ihr ihre Spielverluste ersetzen muss. Unstrittig ist, dass die Vorarlbergerin 42.050 Euro verspielt hat. Dabei handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen ihren Einzahlungen und den Gewinnauszahlungen.

Klägerin verspielte ihr gesamtes Geld

Die 49-jährige Klägerin sagte bei ihrer gerichtlichen Befragung, sie habe zwischen 2014 und 2018 auf der Website des in Malta registrierten Glücksspielanbieters täglich gespielt, Roulette und vor allem an Automaten, den sogenannten einarmigen Banditen. Dabei habe sie ihr gesamtes Geld verspielt, gab die Frühpensionistin zu Protokoll. Nach 2018 habe sie online bei einem anderen Anbieter gespielt. Sie sei spielsüchtig gewesen.

Klagsvertreter Christoph Fink merkte an, die beklagte Partei sei wohl deshalb zu keiner gütlichen Einigung bereit, weil sie versuche, eine Änderung bei der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu erreichen. Aber der OGH habe festgehalten, dass das österreichische Glücksspielmonopol nicht gegen EU-Recht verstoße.

Die Beklagtenvertreterin argumentierte auch damit, die Republik Österreich befinde sich in einem Interessenkonflikt. Der Bund sei für die Glücksspielkontrolle zuständig, aber gleichzeitig am österreichischen Glücksspielmonopolisten beteiligt.