Fünf Jahre Haft für missglückten Raub

Vorbestrafter 22-Jähriger versuchte laut Urteil, 17-Jährige in Feldkirch auf der Straße auszurauben.
Der am 30. November 2021 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassene 22-Jährige und der 15-Jährige versuchten nach den gerichtlichen Feststellungen, am 10. Jänner in Feldkirch auf der Straße eine 17-Jährige mit einem vorgehaltenen Messer auszurauben.
Wegen versuchten schweren Raubes wurde der mit acht Vorstrafen belastete 22-Jährige am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen zehn Monate und zehn Tage Haft aus zwei offenen Vorstrafen. Damit beträgt die Gesamtstrafe für den Arbeitslosen aus dem Bezirk Dornbirn fünf Jahre, zehn Monate und zehn Tage Gefängnis. Für ihn galt nicht ein Strafrahmen von 1 bis 15 Jahren Haft, sondern von 2 bis 20. Denn der Drogenkonsument ist in den letzten fünf Jahren bereits zumindest zwei Mal zu einschlägigen Haftstrafen verurteilt worden und beim gescheiterten Überfall unter der Verwendung einer Waffe rückfällig geworden.
Freiheitsstrafe
Über den unbescholtenen 15-Jährigen wurde eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verhängt. Davon beläuft sich der unbedingte, zu verbüßende Teil vier Monaten. Acht Monate wurden für eine Probezeit von drei Jahre auf Bewährung bedingt nachgesehen. Für den Jugendlichen belief sich die Strafdrohung auf null bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis.
Keines der Urteile des Schöffensenats ist rechtskräftig. Die Angeklagten und Staatsanwalt Philipp Höfle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Richter Gschwenter sagte, die belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers seien glaubwürdig gewesen, im Gegensatz zu den Aussagen der Angeklagten. Die Zeugin sagte, sie habe ein Treffen mit der Halbschwester des 15-Jährigen vereinbart. Auf der Straße habe ihr der 15-Jährige ein Messer vorgehalten und ihre Jackentasche erfolglos nach Wertgegenständen durchsucht. Währenddessen habe der 22-Jährige sie festgehalten und ihr den Mund zugehalten. Weil Nachbarn auf das Geschehen aufmerksam geworden seien, seien die Angeklagten zu Fuß geflüchtet.
Die Angeklagten gaben zu Protokoll, sie hätten kein Messer verwendet, und der von ihnen fixierten 17-Jährigen fünf Gramm Marihuana weggenommen. Die Verteidiger Toni Jakupi und Claus Brändle meinten, ihre Mandanten dürften nur wegen minderschweren Raubes bestraft werden, mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft für den 22-Jährigen und maximal zweieinhalb Jahren für den 15-Jährigen.