Morddrohungen gegen Halterin eines Hundes

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen 42-Jährigen, der behauptete, er habe nur den Hund bedroht.
Er werde sie umbringen, hat der angeklagte Jogger nach den gerichtlichen Feststellungen am 16. Dezember 2021 im Walgau der Halterin des ihn anbellenden Hundes zwei Mal zugerufen.
Wegen gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Angestellte mit dem Nettoeinkommen von 2700 Euro am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3500 Euro (140 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 875 Euro. 2625 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätze gewesen.
Hund bellte Jogger an
Richter Andreas Böhler folgte den Angaben der Hundehalterin, die als Zeugin aussagte. Die 54-Jährige gab an, ihr nicht angeleinter Hund habe den angeklagten Jogger angebellt. Daraufhin sei der ihr fremde Mann ausgerastet. Er habe geschrien, er werde den Hund hinmachen, und habe versucht, das Tier zu treten. Zudem habe er damit gedroht, auch sie umzubringen. Weil er ihr das auch noch nachgerufen habe, als sie sich mit ihrem Hund von ihm entfernt habe, habe sie die Polizei verständigt.
In seiner Urteilsbegründung sagte der Strafrichter, die erste Drohung gegen die Zeugin könne noch als straffreie Unmutsäußerung gewertet werden, aber die zweite nicht mehr.
Verteidiger Maximilian Fritz beantragte einen Freispruch. Sein 42-jähriger Mandant sagte vor Gericht, er sei nicht schuldig. Er habe die Hundehalterin nicht bedroht. Er habe lediglich damit gedroht, ihren Hund umzubringen. Denn der trotz Leinenpflicht nicht angeleinte Hund habe ihn mehrfach attackiert. Seit er als Kind beinahe von einem Hund gebissen worden sei, habe er Angst vor Hunden.