Versuchte Erpressung von 250.000 Euro

Unbescholtener Angeklagter drohte Ex-Geschäftspartner mit Anzeige wegen Sozialbetrugs.
Bei einem Treffen in Bregenz am 18. Dezember 2020 drohte der angeklagte Ex-Geschäftsführer und Ex-Gesellschafter eines Unternehmens nach den gerichtlichen Feststellungen einem Mitinhaber des Unternehmens damit, Anzeige wegen Sozialbetrugs mit Kurzarbeitsentschädigungen während Coronalockdowns zu erstatten, wenn ihm bis 24.12.2020 nicht 250.000 Euro bezahlt werden.
Das trug dem Angeklagten am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen des Verbrechens der versuchten Erpressung ein. Dafür wurde der unbescholtene Angestellte mit dem Nettoeinkommen von 2800 Euro zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 6000 Euro (300 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Als Schadenersatz hat der 42-Jährige dem Unternehmen 2500 Euro an Kosten für interne Nachforschungen zu ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zehn Monaten Haft.
Angaben seien glaubwürdig
Richter Andreas Böhler hielt die belastenden Angaben des als Zeugen aussagenden Mitgesellschafters für glaubwürdig. Zumal der 31-Jährige noch am Tag des angeklagten Vorfalls zwei Mitinhaber des Unternehmens und seinen Anwalt über den Vorfall informiert habe, wie der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung darlegte. Darüber hinaus habe der Zeuge auf Anraten seines Anwalts sofort eine schriftliche Gesprächsnotiz über den Vorfall erstellt.
Verteidiger Thomas Raneburger beantragte einen Freispruch. Sein Mandant sagte, er sei nicht schuldig. Der Angeklagte gab vor Gericht an, er habe mit seinem früheren Geschäftspartner lediglich darüber gesprochen, ob das Unternehmen sich bei einem Bauprojekt für Handelsflächen interessiere. Wenige Monate vor dem Treffen sei er auf eigenen Wunsch als Gesellschafter und Geschäftsführer aus dem Unternehmen ausgeschieden. Dafür habe er vom Unternehmen mit rund 200.000 Euro jenen Betrag erhalten, mit dem er sich 2017 dort eingekauft habe.
Nach einer Anzeige beim Finanzamt wurden Gesellschafter des Unternehmens im März 2021 von der Polizei als Beschuldigte einvernommen. Dabei berichteten sie vom Erpressungsversuch.