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Besitz von 1064 Dateien mit Kinderpornografie

27.05.2022 • 18:29 Uhr
Symbolbild <span class="copyright">klaus hartinger</span>
Symbolbild klaus hartinger

Geldstrafe, bedingte Haftstrafe und Verpflichtung zur Sexualtherapie für pädophilen 52-Jährigen.

Insgesamt 1064 Dateien mit verbotener Kinderpornografie hat der geständige Angeklagte zwischen den Jahren 2009 und 2020 auf seinen Computer heruntergeladen und besessen. Dabei handelt es sich um 832 Bilder und 232 Videos von Pornografie mit Kindern und Jugendlichen.

Zudem hat der 52-Jährige nach den gerichtlichen Feststellungen zwei der Pornobilder mit mündigen Mädchen zwischen 14 und 17 Jahren über einen Messengerdienst 24 Mal an verschiedene User verschickt. Dabei gab sich der Mann im Messengerchat mit Empfängern auf einem der Bilder als in pornografischer Pose fotografiertes 14-jähriges Mädchen aus. Angeklagt war im Strafantrag der Staatsanwaltschaft die Weitergabe von 16 kinderpornografischen Fotos.

Sexualtherapie für Angeklagten

All das trug dem angeklagten Unterländer in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger ein. Dafür wurde der unbescholtene Arbeiter mit dem Nettoeinkommen von 1500 Euro zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3000 Euro (300 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt.

Darüber hinaus wurde dem 52-jährigen Mann wegen seiner pädophilen Neigungen die Weisung erteilt, sich während der Bewährungszeit von drei Jahren einer Sexualtherapie zu unterziehen. Darüber hat er dem Gericht vierteljährlich zu berichten. Sollte er sich nicht an die Bewährungsauflage halten, würde die bedingt gewährte Haftstrafe doch noch vollzogen werden.

Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch, Staatsanwältin Julia Berchtold verzichtete auf Rechtsmittel. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zehn Monaten Haft.