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Ein Monat Gefängnis für vorbestrafte Diebin

28.06.2022 • 20:06 Uhr
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Rauch

Berufungsgericht bestätigte Haftstrafe: Einschlägig vorbestrafte Angeklagte wurde rasch rückfällig.

Beim Diebstahl von Waren im Wert von 158,88 Euro wurde die Frau im Vorjahr in einem Bregenzer Supermarkt von einem Ladendetektiv erwischt. Wegen des Vergehens des versuchten Diebstahls wurde die Angeklagte nun rechtskräftig zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Die mögliche Höchststrafe wäre sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.

Fünf Vorstrafen

Zu einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wurde die Angeklagte verurteilt, weil sie mit fünf einschlägigen Vorstrafen in Österreich und der Schweiz belastet war und schon vier Monate nach ihrer letzten Verurteilung rückfällig geworden ist.


In der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde die vom Bezirksgericht Bregenz in erster Instanz verhängte einmonatige Haftstrafe bestätigt. Der Strafberufung der Angeklagten wurde keine Folge gegeben. Das Bezirksgericht war von drei einschlägigen Vorstrafen ausgegangen. Das Landesgericht stellte aber sogar fünf einschlägige Vorstrafen fest. Das Berufungsgericht verwies dazu darauf, dass die Angeklagte auch in der Schweiz zweimal wegen ähnlicher Delikte gerichtlich bestraft worden sei. Angesichts der einschlägigen Vorstrafen bezeichnete der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele in der Berufungsverhandlung einen Monat Gefängnis als milde Strafe.

Fußfessel

Die Angeklagte bat vergeblich um eine Geldstrafe. Sie sagte, sie könne nicht im Gefängnis sein, weil sie drei kleine Kinder zu versorgen habe. Ihr Mann würde seinen Job verlieren, wenn er sich während ihres Haftaufenthalts um die gemeinsamen Kinder kümmern müsste.


„Wir verstehen ihre Probleme für ihre Familie“, sagte Richterin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Berufungssenats zur Angeklagten. Sie solle bei der Justiz­anstalt Feldkirch eine Fußfessel für daheim beantragen, riet die Präsidentin des Landesgerichts der rechtskräftig verurteilten Straftäterin.