Seit 2016 Prozess um Honorar des Anwalts

Nach sieben Jahren noch kein rechtskräftiges Urteil in anhängigem Zivilprozess: Klagender Rechtsanwalt fordert zusätzliches Honorar von 18 Ex-Mandanten aus Wohnanlage.
Es sei ein Wahnsinn, sagte der klagende Rechtsanwalt am Freitag in der jüngsten, aber noch nicht letzten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Der 2016 begonnene Zivilprozess sei nach sieben Jahren noch nicht beendet. Man befinde sich im dritten Rechtsgang, nachdem zwei Urteile aufgehoben worden seien.
95.000 Euro zusätzliches Honorar
Der Anwalt fordert von 18 ehemaligen Mandanten aus dem Bezirk Feldkirch 95.000 Euro als zusätzliches Honorar zu den bereits erhaltenen 55.000 Euro. Bis zu seiner Ablösung im Jahr 2016 hat er die 18 Miteigentümer einer Wohnanlage in einem seit 2014 am Landesgericht anhängigen Bauprozess mit einem Streitwert von 435.000 Euro gegen den beklagten Bauträger wegen behaupteter Mängel bei der Heizungs- und Sanitäranlage vertreten.
Systematische Vorgehensweise
Einer der beiden Beklagtenvertreter meint im Honorarprozess, die Leistungen des Klägers würden nur ein Honorar von 15.000 Euro rechtfertigen, das aber mit den Akontozahlungen von 55.000 Euro bereits mehr als bezahlt sei. Der stets systematisch vorgehende Kläger habe die Mandanten arglistig getäuscht, falsch beraten und nach Einzelleistungen statt nach dem Einheitssatz abgerechnet. Im Bauprozess habe der Anwalt zum Nachteil der Mandanten falsch eingeklagt. So habe er jeden einzelnen Miteigentümer klagen lassen und nicht die Eigentümergemeinschaft. Dadurch habe sich das Prozesskostenrisiko für die Mandanten stark erhöht.
Die Zivilrichterin im Honorarprozess muss jetzt auf Anordnung des Oberlandesgerichts Innsbruck alle 18 Beklagten noch einmal befragen. Denn die Beklagten behaupten, ihnen sei durch die falsche Klagsführung ihres früheren Anwalts im Bauprozess ein Schaden entstanden, den sie als Gegenforderung geltend machen. Zwei der 18 Beklagten wurden am Freitag ergänzend einvernommen, für die Befragung der 16 anderen wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.
Schreiduell der Anwälte
Der Honorarprozess würde unterbrochen werden, sollte der seit neun Jahren anhängige Bauprozess weitergeführt werden, sagte die Zivilrichterin am Freitag. Im vorläufig ruhend gestellten Bauprozess wird über eine gütliche Einigung verhandelt. Denn die Beklagten seien nervlich am Ende, einige von ihnen müssten wegen der Prozesse Psychopharmaka nehmen, berichtete einer der Beklagtenvertreter. Daraufhin kam es am Freitag im Gerichtssaal zu einem Schreiduell der Anwälte, das die darob zum Schreien gezwungene Richterin beendete.