Psychisch Kranker übergoss Sohn mit heißem Öl

Täter muss nicht in Psychiatrie, wenn er sich regelmäßig psychiatrisch betreuen lässt.
Der 73-Jährige übergoss im August 2022 bei seinem Wohnhaus im Bezirk Feldkirch seinen Sohn mit erhitztem Speiseöl aus einer Pfanne. Der 48-Jährige erlitt dabei Verbrennungen ersten und zweiten Grades am Oberschenkel und Oberkörper.
Ein Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Julian Fettner wertete die Tat als versuchte schwere Körperverletzung. Der Betroffene war aber nach den gerichtlichen Feststellungen zur Tatzeit wegen einer akuten psychischen Erkrankung nicht zurechnungsfähig. Deswegen wurde der unbescholtene Pensionist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch bedingt in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil, mit dem der Betroffene und Staatsanwalt Simon Mathis einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Der 73-Jährige muss sich während der fünfjährigen Probezeit alle sechs Wochen psychiatrisch behandeln lassen, Medikamente einnehmen und Hauskrankenpflege in Anspruch nehmen. Wenn er sich an die gerichtlichen Auflagen hält, bleibt ihm ein Zwangsaufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einem psychiatrischen Gefängnis erspart.
Bipolar
Der Betroffene sei vor 30 Jahren an einer bipolaren affektiven Störung erkrankt, sagte Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Zur Tatzeit habe er sich in einer manischen Phase mit Größenwahn befunden und sei daher nicht zurechnungsfähig gewesen. „Ich bin der allergrößte Gott von allen!“, habe sein Vater nach der Tat gerufen, sagte der 48-jährige Zeuge. Seit dem Vorfall sei sein Verhältnis zum Vater nicht mehr so gut wie zuvor.
Der Betroffene habe vor der Tat seine Medikamente abgesetzt, berichtete Verteidiger Gerhard Scheidbach. Mittlerweile nehme er wieder Psychopharmaka zu sich und stehe unter Betreuung durch einen Psychiater und die Hauskrankenpflege. Der Betroffene sagte, ihm gehe es jetzt gut. An den Vorfall habe er keine Erinnerung.