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Seriendieb zog Messer: Sechs Monate Haft

01.08.2023 • 18:28 Uhr
Die Tat wurde an der Pipeline begangen. <span class="copyright">VOL.AT/Mayer</span>
Die Tat wurde an der Pipeline begangen. VOL.AT/Mayer

Unbescholtener 29-Jähriger beging in Bregenz mit Messer räuberischen Diebstahl von Handy und zuvor weitere Diebstähle von drei Smartphones und anderen Wertsachen.

Einen räuberischen Diebstahl beging der 29-jährige Tunesier nach Ansicht der Richter am 21. Juni an der Pipeline am Bregenzer Bodenseeufer.

Demnach nahm der mit Drogen und Alkohol berauschte Arbeitslose dort einem 30-Jährigen das Smartphone aus der Hand und bedrohte den Bestohlenen danach mit einem Messer. Die Polizei konnte den Flüchtenden rasch festnehmen.
Wegen dieser und anderer Taten wurde der unbescholtene Untersuchungshäftling am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Zwölf Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das Urteil, das der von Halil Arslan verteidigte Angkelagte annahm, ist nicht rechtskräftig; denn Staatsanwalt Richard Gschwenter nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich wegen der Verwendung einer Waffe auf ein bis fünf Jahre Gefängnis. Der Schuldspruch erfolgte wegen räuberischen Diebstahls, Einbruchsdiebstahls, Diebstahls, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Urkundenunterdrückung.

Versuchter Ladendiebstahl

Wenige Stunden vor dem räuberischen Diebstahl beging der Asylwerber in einem Bregenzer Supermarkt einen versuchten Ladendiebstahl mit Waren im Wert von 44 Euro.
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen des Diebstahls von drei weiteren Smartphones. Bei Vorfällen zwischen Ende April und Anfang Mai stahl er nach den gerichtlichen Feststellungen in einer Diskothek und einem Jugendzentrum Handys aus Handtaschen von drei Frauen. Dabei erbeutete der 29-Jährige laut Urteil auch eine Bankomatkarte, einen Reisepass, eine E-Card und 40 Euro Bargeld. Mit der entwendeten Bankomatkarte kaufte der Angeklagte nach Überzeugung des Senats Waren im Wert von 124 Euro, vor allem Zigaretten bei einem Automaten.
Der Beschuldigte habe selbst vor der Polizei angegeben, er wisse, dass er klaue, wenn er berauscht sei, sagte Richter Theo Rümmele als Vorsitzender des Schöffensenats.
Der Angeklagte bestritt unter anderem den ihm zur Last gelegten räuberischen Diebstahl. Er gab vor Gericht zu Protokoll, er habe dem 30-Jährigen zwei Gramm Kokain gegeben und dafür wie vereinbart dessen Smartphone erhalten. Der 30-jährige Zeuge erwiderte, er habe dem Angeklagten Marihuana abkaufen wollen. Dann sei er bestohlen und bedroht worden.