Skandal sorgt für Nebenjob-Prüfung

Der Landesrechnungshof prüfte Nebenbeschäftigungen in ausgewählten Beteiligungen des Landes. Es wurde ein Leitfaden erstellt. Anstoß gaben der KHBG-Skandal und wenig konkrete Vorgaben.
Im Sommer des Vorjahres sorgte ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt im Zusammenhang mit einer Landesgesellschaft, der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft (KHBG), für Schlagzeilen. Dabei ging es beim Bau- und Betrugsskandal nicht zuletzt auch um eine außerhalb des Dienstverhältnisses ausgeübte Tätigkeit eines Mitarbeiters. Dies nahm der Landesrechnungshof zum Anlass, sich dem Thema Nebenbeschäftigung zu widmen und exemplarisch vier Beteiligungen des Landes mit Bau- und Beschaffungsaktivitäten einer Prüfung zu unterziehen. Auch, weil es bisher wenig konkrete Vorgaben seitens des Landes zum Umgang mit Nebenbeschäftigungen gab. Geprüft wurden die Illwerke vkw AG und mit der Vorarlberg Energienetze GmbH und der Golm Silvretta Lünersee Tourismus GmbH zwei ihrer Tochtergesellschaften sowie die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (Vogewosi).
Leitfaden erstellt
„Dabei haben wir teilweise Optimierungspotenzial festgestellt und auf Basis unserer Erkenntnisse einen allgemeingültigen Leitfaden zum Umgang mit Nebenbeschäftigungen erstellt, der als Mindeststandard für Landesunternehmen eine Orientierung bieten kann“, berichtet Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr. Im Leitfaden werden einzelne Prozessschritte und konkrete Maßnahmen aufgezeigt. „So sollten etwa in Arbeitsverträgen für entgeltliche Tätigkeiten zumindest Meldepflichten und für risikobehaftete zusätzliche Genehmigungen vorgesehen sein“, führt die Direktorin aus. Wichtig sei auch, den Überblick zu bewahren und „nicht einmal genehmigen und dann aus den Augen verlieren“. Eggler-Bargehr stellte auch klar, dass „wir mit dem Prüfbericht die Nebenbeschäftigung auf keinen Fall in ein schlechtes Licht rücken wollen“. In Anbetracht der steigenden Zahlen an Teilzeitbeschäftigungen sei auch die Nebenbeschäftigung in Zukunft ein wichtiges Thema, bei dem „die Rahmenbedingungen passen müssen“.
Wieso der eigentliche Anstoß zur Prüfung, die KHBG, nicht geprüft wurde, liegt auf der Hand. Brigitte Eggler-Bargehr: „Die Untersuchungen laufen noch und diverse Unterlagen sind noch beschlagnahmt. Daher machte es keinen Sinn.“

Illwerke vkw: Gute Basis weiterentwickeln
Zu den geprüften Unternehmen gehören die Illwerke vkw AG und mit der Vorarlberger Energienetze GmbH und der Golm Silvretta Lünersee Tourismus GmbH zwei ihrer Tochtergesellschaften. 2023 übten die insgesamt knapp 1600 Mitarbeitenden 134 gemeldete Nebenbeschäftigungen aus. Eine zentrale Personalservicestelle sorgt dafür, dass Vorgaben und Abläufe im Umgang mit Nebenbeschäftigungen einheitlich geregelt, sowie relevante Informationen im Intranet leicht zugänglich abrufbar sind. Der mehrstufige Genehmigungsprozess ist in einen digitalen Workflow eingebettet.
„Die Illwerke vkw ist grundsätzlich gut aufgestellt, was den Umgang mit Nebenbeschäftigungen anbelangt. So liegen auswertbare Grunddaten zu den Aktivitäten und ein Online-Antragsformular vor. Dieses könnte allerdings noch eindeutiger gestaltet werden. Zudem empfiehlt es sich, Erläuterungen für Mitarbeitende auszubauen“, sagt Eggler-Bargehr. Einige Nebenbeschäftigungen waren auch nach internen Kriterien zu hinterfragen. „Die Illwerke vkw legt großen Wert auf klare Vorgaben und Abläufe zum sensiblen Thema Nebenbeschäftigung. Wir sehen die Empfehlungen als schlüssige Weiterentwicklung unserer bestehenden Prozesse“, hieß es seitens des Energieversorgungs- und Energiedienstleistungsunternehmen.

Vogewosi: Abläufe optimieren und mehr informieren
Beim vierten geprüften Unternehmen, der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (Vogewosi), liegt die Verantwortung für das Thema Nebenbeschäftigungen unmittelbar beim Geschäftsführer. Ende 2023 führte dieser erstmals unter den 105 Mitarbeitenden eine Abfrage über vorliegende Nebenbeschäftigungen durch. Acht Aktivitäten wurden damals gemeldet und als unauffällig eingestuft. Die Inhalte der Abfrage waren jedoch einschränkender formuliert, als es sich aus vertraglichen Grundlagen ergibt. „Die Vollständigkeit und Aktualität der erfassten Angaben ist daher durch ein regelmäßiges Monitoring sicherzustellen“, regt die Direktorin an.
Im aktuellen Arbeitsvertragsmuster verfügt die Vogewosi über eine weitreichende Nebenbeschäftigungsklausel, die auch bestimmte unentgeltliche Tätigkeiten umfasst. Die Arbeitskraft muss bei diesen selbst richtig einschätzen, ob dadurch Interessen des Betriebs berührt werden können. Anträge auf Nebenbeschäftigung erfolgten, soweit vorhanden, formlos und waren nicht durchgängig im Personalakt dokumentiert. „Entscheidungen betreffend die Genehmigung oder Ablehnung einer Nebenbeschäftigung sind jedenfalls schriftlich zu kommunizieren und durchgängig zu dokumentieren“, so Eggler-Bargehr.
Nebenbeschäftigungen: Erheben und klar regeln
Mehrfachbeschäftigung ist an sich nicht negativ zu sehen und in einem nachfrageorientierten Arbeitsmarkt oft auch notwendig. Im März 2024 wurde zudem das Recht auf Mehrfachbeschäftigung ausdrücklich in der österreichischen Rechtsordnung verankert. Arbeitnehmer haben einen legitimen Anspruch auf Ausübung von Nebenbeschäftigungen, Arbeitgeber ein berechtigtes Verlangen nach deren Beschränkung, um sich vor Risiken wie Interessenkonflikten, Konkurrenzierung oder verminderter Pflichterfüllung zu schützen. Daher sind Nebenbeschäftigungen gewissen Restriktionen unterworfen. Neben der allgemeinen Treuepflicht der Mitarbeitenden bestehen bestimmte gesetzliche Nebenbeschäftigungsverbote und Untersagungsansprüche.
Darüber hinaus kann der Umgang mit Nebenbeschäftigungen in Arbeitsverträgen konkretisiert werden. „Wichtig ist ein Überblick derartiger Tätigkeiten, denn nur so können Risikoeinschätzungen für das Unternehmen und auch klare, sachlich begründbare Regelungen vorgenommen werden, um die Interessen der involvierten Parteien zu schützen“, erläutert Eggler-Bargehr. Denn Transparenz im Umgang mit Nebenbeschäftigungen schützt auch Mitarbeitende vor möglichen negativen Konsequenzen.