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Gemeinde klagt derzeit in zwei Bauprozessen

10.06.2024 • 21:53 Uhr
Gemeinde klagt derzeit in zwei Bauprozessen

Probleme mit Wasser an Glasfassade von Schule und Holzfassade von Pflegeheim: Gemeinde fordert in zwei anhängigen Zivilprozessen am Landesgericht Schadenersatz.

Jahrzehntelang habe es nie gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Bauschäden an Gebäuden der Gemeinde gegeben, sagte der Bürgermeister. Derzeit aber führt die Gemeinde aus dem Bezirk Bregenz am Landesgericht Feldkirch zwei anhängige Bauprozesse wegen Problemen mit Wasser an öffentlichen Gebäuden.

Ende Mai begann, wie berichtet, der Zivilprozess gegen eine Metallbaufirma. Die klagende Gemeinde macht die beklagte Partei dafür verantwortlich, dass über die undichte Glasfassade einer neuen Schule Wasser in alle Stockwerke eingedrungen sei. Als Schulerhalterin fordert die Gemeinde vorerst 105.000 Euro an Schadenersatz. Der Zivilprozess wurde für weitere Vergleichsgespräche vertagt.

Am Montag startete mit der vorbereitenden Tagsatzung der Rechtsstreit, in dem es um die beschädigte Holzfassade des Sozialzentrums geht. Nicht ordnungsgemäß abfließendes Wasser habe von innen Holzschindeln beschädigt, wird in der Klage behauptet.

Planungsfehler vorgeworfen

Geklagt wurde der Architekt, der Planungsfehler begangen haben soll. Der Streitwert beträgt vorläufig 331.000 Euro. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Nun soll im gerichtlichen Auftrag ein Gutachten eines Sachverständigen für Holzfassaden eingeholt werden. Der Experte soll auch zum Thema der Verjährung Stellung beziehen.

Denn der beklagte Architekt meint, die geltend gemachten Ansprüche seien bereits verjährt. Schon 2018 habe die klagende Partei von den Wasserschäden an der Holzfassade Kenntnis gehabt. Die bekannten Schäden seien nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Jahren eingeklagt worden.

Es liege keine Verjährung vor, erwiderte der Bürgermeister. Erst 2021 seien die Wasserschäden an den Schindeln bekannt geworden. Die Klage sei innerhalb der Verjährungsfrist eingebracht worden. 2018 habe man lediglich unterschiedliche Verfärbungen bei Holzschindeln feststellen können. Das hätte aber auch an der natürlichen Verwitterung liegen können.

Kosten vierteln

Die klagende Gemeinde schlägt vor, die Kosten für die Schadensbehebung zu vierteln. Demnach sollte die Gemeinde ein Viertel übernehmen sowie je ein Viertel die drei Haftpflichtversicherungen des Architekten, der Holzbaufirma und der Fensterbaufirma. Vor konkreten Verhandlungen über eine allfällige gütliche Einigung soll aber der Gerichtsgutachter Auskunft über die Ursache und das Ausmaß des Schadens geben. Seff Dünser