Vertagter Strafprozess: Beamtin gegen Politiker

Noch kein Urteil bei wiederholtem Prozess um üble Nachrede: Bregenzer Stadtpolitiker soll Kulturamtsleiterin bei Pressekonferenz als Subventionsbetrügerin hingestellt haben.
Richter Dietmar Nußbaumer vertagte am Montag am Landesgericht Feldkirch nach zwei Stunden den Strafprozess im zweiten Rechtsgang um angeklagte üble Nachrede gegen den Bregenzer Ex-Neos-Stadtvertreter Alexander Moosbrugger auf 6. November. Gegen ihn erhebt die Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart Privatanklage. Der Angeklagte beantragt einen Freispruch.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hob im Februar wegen eines Rechtsfehlers das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom März 2023 auf. Das Berufungsgericht ordnete eine neue Verhandlung in Feldkirch mit einem anderen Richter an. Dem OLG fehlten im ersten Urteil Feststellungen zur Frage, wie durchschnittliche Medienkonsumenten Medienberichte zu einer Pressekonferenz des Bregenzer Neos-Stadtvertreters Alexander Moosbrugger verstanden haben. Deshalb wurde das Urteil von Amts wegen für nichtig erklärt.

Im nunmehr aufgehobenen Urteil wurde der unbescholtene Angeklagte Moosbrugger wegen übler Nachrede zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon belief sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 2700 Euro. Die anderen 2700 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Nach Ansicht des Feldkircher Richters im ersten Prozess hat der Vorsitzende des städtischen Prüfungsausschusses 2021 bei der Pressekonferenz zusammen mit zwei Politikerinnen der ÖVP und der Grünen der Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart bewusst wahrheitswidrig vorgeworfen, sie habe über einen tatsächlich gar nicht existenten Kulturverein öffentliche Förderungsgelder erschlichen und zweckentfremdet verwendet. Damit habe der Stadtvertreter der Stadtbediensteten zu Unrecht schweren Betrug und Untreue zur Last gelegt. Demnach hat der Angeklagte bei der Pressekonferenz Medienvertreter dazu angestiftet, ehrenrührige Falschnachrichten über Reichart zu verbreiten.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte 2022 das gegen Reichart wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der Untreue geführte Ermittlungsverfahren ein.
Richter Nußbaumer deutete am Montag an, der Angeklagte könnte mit seinen Äußerungen bei der Pressekonferenz gegen die Unschuldsvermutung verstoßen haben. Indem er möglicherweise keinen bloßen Verdacht formuliert, sondern Reichart einen Subventionsbetrug unterstellt habe. Seff Dünser