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Erbprozess: Einigung mit fünf Geschwistern

30.09.2024 • 13:53 Uhr
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Fünf Geschwister erhielten als Pflichtanteil 20.000 Euro. Shutterstock

Gerichtlicher Vergleich: Beklagter Erbe bezahlt jedem seiner fünf Geschwister als Pflichtteil 20.000 Euro.

Am Ende der dreistündigen Verhandlung in dem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wurde am Montag doch noch eine Einigung erzielt. Demnach bezahlt der beklagte Erbe fünf Geschwistern als Pflichtteil jeweils 20.000 Euro. Der gerichtliche Vergleich wurde bedingt abgeschlossen und kann noch widerrufen und für ungültig erklärt werden.

Auf Pflichtansprüche verzichtet

Zudem gilt der schriftliche Kompromiss verbindlich nur für den anwaltlich von Bernhard Schwendinger vertretenen Kläger in jenem Prozess, der am Montag stattfand. Seine anderen vier Geschwister, die als Zeugen geladen waren, stimmten im Gerichtssaal mündlich zu. Die anderen sechs Geschwister des Beklagten haben auf Pflichtteilsansprüche verzichtet. „Besitz belastet“, merkte Zivilrichterin Elisabeth Walch an. Nach Erbstreitigkeiten nach dem 2012 erfolgten Tod des Vaters in der kinderreichen Familie brach die Mutter den Kontakt zu elf ihrer zwölf Kinder ab und erteilte ihnen Hausverbot.

2015 habe er seinen Job aufgegeben und sich ohne Arbeitslosengeld als pflegender Angehöriger rund um die Uhr um seine pflegebedürftige Mutter gekümmert, sagte der anwaltlich von Lothar Giesinger vertretene Beklagte am Montag bei seiner gerichtliche Befragung. Den Lebensunterhalt hätten er und seine Mutter aus dem gemeinsamen Konto bestritten, auf das die Pensionen der Eltern und das Pflegegeld eingezahlt worden seien. Die verbliebenen Gelder habe er jeweils am Monatsende vom Gemeinschaftskonto auf sein eigenes Konto überwiesen, als „Präventivabbuchungen“.

Mit einem Übergabevertrag sei ihm die gemeinsam bewohnte Liegenschaft der Eltern geschenkt worden, berichtete der beklagte 52-Jährige. Seit dem Tod der Mutter arbeite er wieder.

Fünf seiner Geschwister machten Pflichtteilsansprüche geltend. Sie meinen, ihr beklagter Bruder habe von der Mutter zu viel erhalten und müsse ihnen davon etwas abgeben.

Seff Dünser