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Frastanzer erkämpft Baubescheid und Baugesetz-Änderung

14.10.2024 • 07:00 Uhr
Frastanzer erkämpft Baubescheid und Baugesetz-Änderung
Manuel Feldmann hat um sein Recht gekämpft und darf nun bauen. Hartinger

Seit 2019 kämpft Manuel Feldmann für sein Recht und wandte sich an die Medien. Der hartnäckige 35-Jährige erkämpfte eine Novelle im Baugesetz und darf nun neben der Primagaz-Abfüllanlage bauen.

Mit dem Bescheid, den der 35-Jährige im September in Händen halten konnte, endete ein wahrer Spießrutenlauf.

Manuel Feldmann erhielt von seinen Eltern im beschaulichen Auweg ein Grundstück, direkt vor dem Haus, in dem er aufgewachsen war. Der junge Gärtner wollte darauf sein eigenes Haus bauen, doch die Gemeinde und die lokale Rechtslage in der Raumordnung verhinderten seinen Plan. Die Schutzzone rund um die Gasabfüllstation der Firma Primagaz machte den Bau unmöglich, obwohl ähnliche Projekte, beispielsweise im Tiroler Kirchberg, bereits genehmigt worden waren. 

Oberer auweg 5 Frastanz
Feldmanns Grundstück vor dem Elternhaus soll endlich bebaut werden. Hartinger

Fensterloses Haus mit Stahlbeton und über sechs Meter hoher Schutzwall als Vorgabe

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Feldmann kämpfte gegen Windmühlen, denn die EU-Richtlinie, die in Vorarlberg strenger ausgelegt wurde, machte den Hausbau unmöglich. 70.000 Euro flossen bereits in Planungen, nur um zu erfahren, dass er, wenn überhaupt, ein fensterloses Haus aus Stahlbeton bauen müsste. Außer, er hätte einen rund sechs Meter hohen Schutzwall errichtet. Der Gedanke, sein Zuhause zu einem „Atomschutzbunker“ umzugestalten, war für ihn absurd. Trotzdem gab der junge Mann nicht auf, wandte sich an die Medien und erwirkte dank seiner Hartnäckigkeit eine Änderung im Vorarlberger Baugesetz.

Oberer auweg 5 Frastanz
Der 35-Jährige hat sich an Tiroler Vorgaben orientiert und gewonnen. Hartinger

Kehrtwende und viel Ausdauer

Am 19. September erhielt er die langersehnte Genehmigung – ein entscheidender Moment für den jungen, angehenden „Häuslebauer“, der seit 2019 gegen die strengen Auflagen der Seveso-III-Richtlinie ankämpfte. „Ich bin unheimlich froh und dankbar, dass es jetzt endlich funktioniert hat“, erklärt Feldmann erleichtert. „Die Raumplanung wurde geändert, und jetzt kann ich endlich loslegen.“

Manuel Feldmann Frastanz
Die NEUE besuchte den jungen Häuslebauer auf seinem Grundstück. Hartinger

Der Grund für die Verzögerungen lag in der Nähe zu dem Gasabfülllager, das die Gemeinde Frastanz dazu veranlasste, eine Schutzzone zu errichten, die den Bau praktisch unmöglich machte. „Man hätte fast einen Atomschutzbunker bauen müssen“, erinnert sich Feldmann. Doch durch den Druck, den die Medien ausübten, konnte eine Novelle des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes erreicht werden – auch in Anlehnung an die Tiroler Rechtssprechung. „Im Tiroler Baugesetz hat man eine Möglichkeit gefunden, innerhalb der Schutzzone zu bauen, und das gilt jetzt auch bei uns“, sagt Feldmann.

Novelle im Baugesetz und der Raumplanung

Die neuen Regelungen erlauben es nun, unter bestimmten Bedingungen zu bauen – solange die Gefahr nicht um mehr als zehn Prozent erhöht wird. „Es ist jetzt eine tolle Sache“, freut sich Feldmann. Er lobt besonders die Unterstützung der Gemeinde Frastanz und der Politiker, die ihm in seinem Kampf zur Seite standen: „Ein großes Dankeschön an alle, die geholfen haben, besonders an Mag. Kofler.“

Oberer auweg 5 Frastanz
Der Grund befindet sich gegenüber der Primagaz-Abfüllanlage. Hartinger

Teuerung und Kosten

„Jetzt kann ich wieder Angebote einholen, aber die Preise sind leider stark gestiegen“, erklärt Feldmann. Trotz der höheren Baukosten bleibt er optimistisch: „Ich versuche jemanden zu finden, der mir ein schönes Holzhäuschen zu einem guten Preis baut.“ Beton und fensterlose Bauten, wie ursprünglich gefordert, sind nun Geschichte. Stattdessen plant Feldmann ein nachhaltiges Holzhaus, das den Vorarlberger Traditionen entspricht.

Einsatz und Kontaktaufnahme mit Medien lohnen sich

„Es zeigt, dass sich der Einsatz lohnt“, sagt Feldmann abschließend. Sein Beispiel ist ein Zeichen dafür, dass beharrliches Engagement und die Kontaktaufnahme zu den Medien tatsächlich Veränderungen bewirken können.

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Auszug aus dem Baubescheid für Manuel Feldmann: 

  • Neue Regelung zur Bau­genehmigung: Mit der Novelle des Raumplanungsgesetzes (RPG) und Baugesetzes (BauG) im Dezember 2023 dürfen Bauvorhaben innerhalb von Schutzzonen um Seveso-Betriebe, wie das Gaslager, bewilligt werden, wenn das Risiko im Falle eines schweren Unfalls nur unwesentlich erhöht wird.
  • Einzelfallprüfung nach Tiroler Vorbild: Die Errichtung des Hauses wurde bewilligt, da die Erhöhung der betroffenen Personenzahl durch den Bau um weniger als 10 Prozent  als nicht signifikant bewertet wurde.
  • Bauvorgaben: Feldmanns geplantes Haus wird in gedämmter Holzbauweise mit einer Putzfassade errichtet, statt wie ursprünglich gefordert in Betonbauweise​.

(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)