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Ex-Weltcuptrainer einigte sich mit ÖSV in Arbeitsprozess

28.10.2024 • 16:45 Uhr
Ex-Weltcuptrainer einigte sich mit ÖSV in Arbeitsprozess
Schlussendich kamen die beiden Parteien doch noch auf einen grünen Zweig. Symbolbild/Hartinger

Klagender Ex-Weltcuptrainer erhält fünf Monatsgehälter. Skiverband hatte befristeten Dienstvertrag nicht verlängert.

Bei seiner Rückkehr zum Österreichischen Skiverband hatte der ÖSV dem Weltcup-Skitrainer der Damen einen befristeten Dienstvertrag über ein Jahr gewährt. Der Vertrag mit dem Vorarlberger Skitrainer lief aus und wurde vom ÖSV nicht mehr verlängert.

Einigung im Voraus

Daraufhin klagte der Ex-Skitrainer den Verband am Landesgericht Feldkirch. In dem arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren argumentierte Klagsvertreter Clemens Achammer vor allem mit Sozialwidrigkeit. Denn der Kläger sei schon 59 Jahre alt und werde wegen des fortgeschrittenen Alters wohl keinen angemessenen Job mehr als Skitrainer finden. Deshalb habe der ÖSV ihn weiterhin zu beschäftigen.

In dem Arbeitsprozess unter dem Vorsitz von Richterin Feyza Karagüzel einigten sich die Streitparteien zur Vermeidung eines Verfahrens mit ungewissem Ausgang schon zu Beginn in der vorbereitenden Tagsatzung. Demnach bezahlt der beklagte ÖSV seinem ehemaligen Arbeitnehmer fünf Monatsgehälter.

Keine Anstellung verunmöglichen

Formal wurde kein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Stattdessen wurde vereinbart, dass das Verfahren vorerst ruht. Denn nun soll mit dem zuständigen Steuerberater eine steuerschonende Widmung der ausständigen Zahlung abgesprochen werden.

Klagsvertreter Achammer bat ÖSV-Geschäftsführer Christian Scherer im Gerichtssaal darum, gegen den Kläger nicht bei anderen Skiverbänden zu intrigieren, um dem Trainer keine Anstellung in einem anderen Land zu verunmöglichen.

Einigung

ÖSV-Geschäftsführer Scherer merkte an, man hätte den Kläger nicht noch einmal als Trainer angestellt, wenn er davon gewusst hätte, dass bereits 2017 ein Arbeitsprozess mit dem Kläger mit einem Vergleich geendet hat.

Der beklagte ÖSV bot im nunmehrigen Arbeitsprozess zuerst nur zwei Monatsgehälter. Die klagende Partei forderte für einen Vergleich zunächst sechs Monatsgehälter. Letztlich einigten sich die Streitparteien auf fünf Monatsgehälter.