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Betrüger gab sich per Whatsapp-Nachricht als Tochter des Opfers aus

19.12.2024 • 16:23 Uhr
Betrüger gab sich per Whatsapp-Nachricht als Tochter des Opfers aus
Rentner konnte Transaktion glücklicherweise noch stoppen. symbolbild: hartinger/canva

75-Jähriger erhielt Whatsappnachricht, in der vermeintlich seine Tochter ihn um finanzielle Hilfe bat. Rentner ließ Überweisung noch stoppen. Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt.

Wegen des Vergehens des versuchten schweren Betrugs wurde der unbescholtene Arbeiter am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3600 Euro (240 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1800 Euro. Die anderen 1800 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zudem hat der 23-Jährige dem Gericht 250 Euro an pauschalierten Verfahrenskosten zu überweisen.

Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist dennoch nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte hat keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.

Telefonbetrug

Nach den gerichtlichen Feststellungen schickte der im Bezirk Bludenz lebende Südosteuropäer am 14. August einem Wiener auf Whatsapp eine Nachricht. Darin gab sich der Angeklagte als Tochter des Pensionisten aus und behauptete, das eigene Handy sei kaputt. Deshalb melde sie sich unter einer anderen Nummer. Die vermeintliche Tochter bat den 75-Jährigen um 3159,18 Euro für ein neues Smartphone und einen neuen Laptop.

Der Wiener überwies an einem Feiertag den gewünschten Betrag, allerdings auf das Vorarlberger Konto des Angeklagten. Am nächsten Werktag habe er bei seiner Bank die Überweisung noch stoppen können, berichtete der per Videokonferenz befragte Zeuge. Deshalb sei ihm kein Schaden entstanden. Er habe mit seiner Tochter Kontakt aufnehmen können und so sei auf den Betrugsversuch aufmerksam geworden.

Angeklagter nicht geständig

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe mit dem Betrugsversuch nichts zu tun. Einem Unbekannten, der ihn auf der Straße darum gebeten habe, habe er sein Handy mit aktiviertem Onlinebanking kurz ausgeliehen. Er habe gar nicht darauf geachtet, was der Unbekannte mit seinem Handy gemacht habe. Offenbar habe der Mann die angeklagte Straftat begangen.

Die Angaben des Angeklagten seien lebensfremd, sagte Richterin Lisa-Sophia Huter. Weil der Angeklagte unbescholten und die Tat beim Versuch geblieben sei, sei eine Geldstrafe als Sanktion ausreichend.

Der Dolmetscher merkte nach der Verhandlung an, er habe schon  mehrmals Nachrichten mit dieser Betrugsmasche erhalten und stets gleich gelöscht.