_Homepage

Konsument baute Marihuana straffrei an

20.12.2024 • 18:30 Uhr
Konsument baute Marihuana straffrei an
hartinger/canva

Diversion: Richterin stellte Verfahren gegen unbescholtenen Drogenkonsumenten mit Probezeit ein.

Für den Eigenverbrauch habe der Marihuana konsumierende Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz zwischen November 2023 und Februar 2024 insgesamt rund 521 Gramm Marihuana angebaut. Das wurde dem 41-Jährigen im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch vorgeworfen.

Angeklagt wurde der verheiratete Mann wegen der Vergehen des Suchtgifthandels und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften. Bei einem Schuldspruch hätte die mögliche Höchststrafe drei Jahre Gefängnis betragen.

Richterin Lisa Pfeifer gewährte dem unbescholtenen und von Astrid Nagel verteidigten Angeklagten am Freitag am Landesgericht Feldkirch aber eine Diversion. Mit einer Probezeit von zwei Jahren wurde das Strafverfahren vorläufig eingestellt. Der Beschluss, mit dem der Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn der Staatsanwalt gab kein Erklären ab.

Zwei Jahre Bewährung

Sollte der Angeklagte während der zweijährigen Bewährungszeit keine Straftaten mehr begehen, würde das Strafverfahren nach zwei Jahren endgültig eingestellt werden.

Die Drogenrichterin meinte, eine Bestrafung sei nicht notwendig, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten. Auch die Einholung einer amtsärztlichen Stellungnahme sei nicht erforderlich.

Angeklagter übernimmt Verantwortung

Der Angeklagte übernahm Verantwortung für sein Fehlverhalten. Er sagte vor Gericht, die gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen seien ein Schock für ihn gewesen. Deswegen konsumiere er keine Drogen mehr. Inzwischen habe er bereits mehrere Termine bei einer ambulanten Drogenberatung gehabt. Er wolle seine Familie nicht enttäuschen und lebe jetzt gesund.

Für die Verfahrenskosten muss der Angeklagte pauschal 200 Euro bezahlen. Seine Verteidigerin trat dazu in Vorlage und zahlte den Betrag während der Verhandlung in die gerichtliche Amtskasse ein.

Der Angeklagte müsse nach der Diversion nichts tun, außer straffrei zu bleiben, sagte die Richterin.