„Art of Kitchen“: Ein Jahr nach der Pleite

Noch immer keine Klarheit für Gläubiger und Geschädigte nach Insolvenz des Rankweiler Küchenstudios. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen, und auch die strafrechtlichen Ermittlungen kommen kaum voran.
Das Küchenstudio „Art of Kitchen“ in Rankweil verstand sich nicht nur auf exklusive Küchenplanung, sondern offenbar auch darauf, Kunden kurz vor der Insolvenz noch zu hohen Anzahlungen zu bewegen. Wie berichtet, ließ die Machek GmbH & Co. KG, ein Vertriebspartner des oberösterreichischen Küchenherstellers DAN, im vergangenen Jahr kurz vor Weihnachten den Küchentraum von mehr als 70 Kunden platzen. Viele von ihnen hatten bereits Anzahlungen geleistet, teils in fünfstelliger Höhe.
Doch der Fall blieb nicht nur ein wirtschaftliches Desaster. Er beschäftigte kurze Zeit später auch die Strafbehörden. Mehr als ein Jahr nach der Pleite stellt sich nun die Frage: Was ist seitdem passiert? Wie ist der Stand des Insolvenzverfahrens, was sagen die Geschädigten, und wie weit sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft? Die NEUE am Sonntag hat nachgefragt.
Datenträger ausgewertet
Das Strafverfahren gegen das damals geschäftsführende Gesellschafter-Ehepaar läuft nach wie vor. Dabei wird zum einen dem Verdacht des schweren Betrugs nachgegangen. So sollen Kunden noch kurz vor Insolvenzeröffnung mit dem Versprechen, ihre Küchen würden sofort in Produktion gehen, zu Anzahlungen bewegt worden sein. Zudem wird wegen eines Kridadelikts ermittelt, dem Vernehmen nach steht der Verdacht der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen im Raum.
Anfang Jänner 2024, also vor bald einem Jahr, durchsuchten Polizisten sowohl die Geschäftsräumlichkeiten als auch die Privatwohnung des beschuldigten Unternehmerehepaars (die NEUE berichtete). Geschädigte Kunden, die Einsicht in die Akten des Strafverfahrens haben, kritisieren, dass sich seither so gut wie nichts getan hat. „Die Ermittlungen sind sehr umfangreich“, begründet Polizeisprecher Fabian Marchetti auf Anfrage die lange Verfahrensdauer. Man habe zahlreiche Dokumente und Datenträger ausgewertet, die bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden seien.
Gutachten

“Die Verwertung der Konkursmasse ist bis auf einige wenige Geräte abgeschlossen.”
Serkan Akman, Masseverwalter
Wie die NEUE in Erfahrung bringen konnte, wurde im vergangenen November ein betriebswirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Expertise dient laut Polizei dazu, die Unternehmensstruktur der Machek GmbH und die Insolvenz an sich zu überprüfen,
Erst nach Fertigstellung des Gutachtens könne abschließend geklärt werden, wie viele Personen tatsächlich Opfer im strafrechtlichen Sinne seien, stellt Marchetti klar. Sobald das Gutachten vorliege, würden die strafrechtlich Geschädigten befragt. Die Einvernahme der Beschuldigten sei der letzte Ermittlungsschritt. Auf die Frage, wann das Gutachten vorliegen wird, will sich die Polizei nicht festlegen.
Die Gründe für die Insolvenz werfen jedenfalls ein bezeichnendes Licht auf das Finanzgebaren des Küchenstudios. So sollen die beiden Kommanditisten laut Konkursantrag mehr als eine halbe Million Euro an nicht durch Gewinne gedeckten Entnahmen getätigt haben. Masseverwalter Serkan Akman sieht darin „eine wesentliche Ursache für die Insolvenz“.
Langwierige Untersuchungen
Nicht nur die strafrechtlichen Ermittlungen gehen schleppend voran, auch das Insolvenzverfahren der Machek GmbH, das im November 2024 eröffnet wurde, erweist sich als langwierig. Insgesamt haben 95 Gläubiger, darunter auch Mitarbeiter, Finanzamt und Sozialversicherung, Forderungen in Höhe von rund 1,26 Millionen Euro angemeldet, von denen 22.000 Euro nicht anerkannt wurden.
Akman zufolge ist die Verwertung der Konkursmasse bis auf wenige Geräte abgeschlossen. Derzeit warte er noch auf die von der Polizei beschlagnahmten PCs und Handys, die ebenfalls verwertet werden sollen.
Parallel dazu beobachtet der Masseverwalter den Verlauf des Schuldenregulierungsverfahrens der beiden Gesellschafter, da die Konkursmasse Forderungen gegen sie geltend macht. Über die Höhe der Quote will Akman noch keine endgültigen Angaben machen, er schätzt aber, dass sie am Ende zwischen fünf und zehn Prozent liegen werde.
Der Antrag auf Privatinsolvenz wurde fünf Monate nach der Unternehmensinsolvenz gestellt. Über die angebotenen Zahlungspläne wurde noch nicht entschieden. Der ehemalige Geschäftsführer, heute Angestellter, bietet eine Quote von 9,969 Prozent an, seine Ehegattin – laut Insolvenzdatei derzeit Hausfrau – 1,9654 Prozent. Detail am Rande: Beide haben inzwischen ihren Wohnort und den Familiennamen geändert.
Geschädigte erzählt

“Wir haben 40.000 Euro für unsere Küche gezahlt. Drei Tage vor dem Liefertermin haben wir von der Insolvenz erfahren.”
Santina Kieninger, Geschädigte
Ein besonders eindrückliches Beispiel für die persönlichen Folgen einer solchen Insolvenz ist der Fall von Santina Kieninger. Die junge Frau baute 2023 mit ihrem Lebensgefährten ein Haus in Hörbranz. Für seine neue Küche zahlte das Paar 45.000 Euro in zwei Tranchen – und stand am Ende mehr oder weniger mit leeren Händen da. „Wir haben drei Tage vor dem Liefertermin erfahren, dass das Küchenstudio Konkurs angemeldet hat. Das hat uns damals buchstäblich den Boden unter den Füßen weggezogen“, erinnert sich die 28-Jährige.
Einige der ursprünglich bestellten Geräte erhielt sie zwar über den Insolvenzverwalter, und der bei DAN gefertigte, aber von „Art of Kitchen“ nicht bezahlte Küchenkorpus wurde ihr für rund 7000 Euro angeboten. Dennoch musste sie zusätzliche Geräte und eine Arbeitsplatte neu kaufen, was die zusätzlichen Kosten weiter in die Höhe trieb. Rund 25.000 Euro inklusive Anwaltskosten macht Kieninger nun in einer Schadenersatzklage gegen die seinerzeitigen geschäftsführenden Gesellschafter geltend.

Ihr Anwalt Daniel Vonbank ist sich sicher: „Sie wussten zum Zeitpunkt der Schlussrechnung, dass sie den Vertrag nicht erfüllen konnten. Dies ergibt sich auch daraus, dass sie die Zahlung zwar einkassiert, aber nicht an DAN weitergeleitet haben, der die Küche bereits produziert und zur Auslieferung bereit hatte.“ Das Gericht muss nun entscheiden, ob das Unternehmerpaar auch persönlich für den Schaden haftet. Eine vorbereitende Tagsatzung ist für Ende Jänner angesetzt. Bis dahin bleibt Santina Kieninger – wie auch den vielen anderen Geschädigten – nur zu hoffen, dass sie wenigstens einen kleinen Teil ihres Geldes zurückerhalten.