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Streit unter Frauen, aber keine Gewaltdrohung

27.12.2024 • 15:00 Uhr
Streit unter Frauen, aber keine Gewaltdrohung
symbolbild: hartinger/canva

Freispruch von gefährlicher Drohung: Demnach sagte 30-Jährige zu 28-Jähriger nicht, sie werde sie schlagen.

Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wurde die unbescholtene Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil von Richterin Lisa-Sophia Huter ist rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Philipp Höfle verzichtete auf Rechtsmittel. Bei einem Schuldspruch hätte die mögliche Höchststrafe ein Jahr Gefängnis betragen.

Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde der Angeklagten zur Last gelegt, sie habe im Oktober vor einem Geschäft im Bezirk Feldkirch bei einer Auseinandersetzung das zu einer 28-Jährigen gesagt: ,,Ich betonier’ dir gleich eine!“

Doch keine Drohung

Nach dem Beweisverfahren war Richterin Huter aber davon ,,überzeugt, dass diese Aussage nicht gefallen ist“. Sie stützte sich dabei auf die gerichtlichen Aussagen der Angeklagten und einer Arbeitskollegin der Angeklagten. Die 30-Jährige bestritt, die ihr vorgeworfene Tat begangen zu haben. Ihre Arbeitskollegin bestätigte die Schilderung der Angeklagten. Demnach hielt die Angeklagte die 28-Jährige lediglich mit einer Hand auf Abstand, bedrohte sie aber nicht.

Gegenseitige Beleidigungen

Glaubwürdig war die Angeklagte für das Gericht auch deshalb, weil sie ihr eigenes Verhalten nicht beschönigt habe. Die 30-Jährige habe eingeräumt ,die 28-Jährige beleidigt zu haben. Wechselseitig habe man sich beleidigt, im persönlichen Kontakt und über soziale Medien.

Von gegenseitigen Beleidigungen sprach auch die 28-Jährige. Die Zeugin behauptete darüber hinaus, von der Angeklagten auch bedroht worden zu sein. Ihre Angaben waren für die Strafrichterin aber nicht so überzeugend wie jene der Angeklagten und deren Arbeitskollegin.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, weil gar keine Einvernahme der Beschuldigten vorlag. Eine polizeiliche Befragung der Beschuldigten sei offenbar an Terminproblemen gescheitert, entnahm die Richterin dem Akt.