Fall Janine G. –Zweitangeklagter soll in U-Haft 50 Kilo Cannabis gedealt haben

22-Jähriger muss sich am 14. Jänner 2025 wegen 52 Kilo Marihuana vor Gericht verantworten. Er sah tatenlos zu, als 2022 in seiner Wohnung eine Frau erwürgt wurde.
Der Lustenauer sah nach den gerichtlichen Feststellungen tatenlos zu, als im März 2022 in seiner Wohnung ein Bekannter wohl wegen Geldschulden eine 30-jährige Dornbirnerin erwürgte. Wegen der Unterlassung der Verhinderung einer Straftat wurde der 22-Jährige im Juli in einem Mordprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt, der 28-jährige Hauptangeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zum Geschworenenprozess wurde der 22-Jährige als Untersuchungshäftling vorgeführt. Denn er steht im Verdacht, trotz des anhängigen Mordverfahrens in großem Stil Drogenhandel betrieben zu haben. Gegen den Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch inzwischen Anklage erhoben.
Die Verbrechen des Suchtgifthandels und das Vergehen der versuchten Nötigung werden dem Angeklagten vorgeworfen. Das teilte auf Anfrage Richter Dietmar Nußbaumer als Sprecher des Landesgerichts Feldkirch mit. Der Schöffenprozess finde am 14. Jänner 2025 am Landesgericht statt.
52 Kilo Marihuana
Dem Angeklagten werde zur Last gelegt, er habe den Schmuggel von 52 Kilogramm Marihuana in fünf Tranchen und den versuchten Schmuggel von 13,9 Kilo Cannabis aus der Schweiz in Auftrag gegeben, berichtete der Gerichtssprecher. Den Großteil des geschmuggelten Rauschgifts soll der Angeklagte in Vorarlberg verkauft haben.
Darüber hinaus, so Nußbaumer, soll der Angeklagte den mutmaßlichen Drogenschmuggler bedroht haben.
Der Strafrahmen nach dem Suchtmittelgesetz beträgt für den Fall eines Schuldspruchs 1 bis 15 Jahre Gefängnis. Der Angeklagte wurde schon einmal nach dem Suchtmittelgesetz verurteilt.
Komplizen bereits nicht rechtskräftig verurteilt
Zwei seiner mutmaßlichen Komplizen wurden in zwei Drogenprozessen am Landesgericht bereits verurteilt. Ein 26-Jähriger Angeklagter räumte ein, er habe rund 50 Kilo Cannabis von der Schweiz nach Vorarlberg geschmuggelt. Dafür wurde er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In einem anderen Drogenprozess wurde ein 25-jähriger Angeklagte für schuldig befunden, sein Haus im Bezirk Feldkirch für das Deponieren von 22 Kilogramm geschmuggeltem Marihuana zur Verfügung gestellt zu haben. Demnach soll er zudem 140 Gramm Kokain besessen haben. Das trug dem Beitragstäter eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.