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Keine üble Nachrede: Freispruch für Moosbrugger

17.02.2025 • 13:35 Uhr
Keine üble Nachrede: Freispruch für Moosbrugger
Alexander Moosbrugger (re.), der von Wilfried Ludwig Weh verteidigt wird. Hartinger

Bregenzer Stadtvertreter Moosbrugger durfte, so das Urteil im neuen Strafprozess, bei Pressekonferenz Kulturamtsleiterin des Förderungsbetrugs verdächtigen.

Unterschiedlich beurteilt wurden von zwei Strafrichtern des Landesgerichts Feldkirch die Vorwürfe des Bregenzer Ex-Neos-Stadtvertreters Alexander Moosbrugger gegen die Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart in einer Pressekonferenz im Oktober 2021.

Im ersten Strafprozess verurteilt

Wegen übler Nachrede wurde der Angeklagte im ersten Strafprozess im April 2023 am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2700 Euro. Die anderen 2700 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob aber das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung unter einem anderen Richter in Feldkirch an.

Nun Freispruch

Im zweiten Rechtsgang erfolgte im neuen Prozess am Montag ein Freispruch. Das Urteil von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Denn Martin Mennel meldete als Vertreter der Privatanklägerin Reichart Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld an. Nun wird das Oberlandesgericht in dem Verfahren ein zweites Mal entscheiden.

Der angeklagte Vorsitzende des Bregenzer Prüfungsausschusses habe, so Richter Nußbaumer, in der Pressekonferenz nur den Verdacht einer Förderbetrugs geäußert und nicht behauptet, dass Reichart als Gründerin eines privaten Bregenzer Kulturvereins, der städtische Kulturausstellungen organisieren sollte, mit Ansuchen um Gelder von Land und Bund einen Subventionsbetrug begangen habe.

Zudem genüge gemäß der Rechtsprechung bei Vorwürfen gegen öffentlichen Personen wie der Ex-Stadträtin Reichart schon ein dünnes Tatsachensubstrat für einen geäußerten Verdacht. Dafür sei dem von Wilfried Ludwig Weh verteidigten Angeklagten der Wahrheitsbeweis gelungen, wenn auch teilweise mit falschen Behauptungen, sagte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung. Deshalb sei der Angeklagte vom Vorwurf der üblen Nachrede freizusprechen gewesen.

Anders geurteilt hat im ersten Prozess der damals zuständige Richter. Demnach hat Moosbrugger zusammen mit der grünen Vizebürgermeisterin Sandra Schoch und der ÖVP-Stadträtin Veronika Marte Reichart öffentlich zu Unrecht bezichtigt, sie habe mit falschen Angaben für einen Kulturverein Fördergelder des Bundes erschlichen und damit zweckwidrig Beraterhonorare ausbezahlen wollen. „Man muss vorsichtig sein, was man öffentlich sagt“, sagte der Richter. Seff Dünser