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Putzmittel in Suppe des Freundes geschüttet

20.02.2025 • 14:31 Uhr
Christian Maer
Christian Maer

48-Jährige soll so versucht haben, den 44-Jährigen leicht zu verletzen. Unbescholtene Angeklagte, der weitere Straftaten vorgeworfen wurden, kam mit Diversion davon.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte die 48-Jährige wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung in zwei Fällen und gefährlicher Drohung an. Die Straftaten soll die Rumänin während eines Beziehungsstreits im Juli 2024 in der Wohnung ihres Freundes im Bezirk Dornbirn begangen haben. Demnach soll die Reinigungsfrau Putzmittel in die Suppe ihres Freundes geschüttet haben. So soll sie versucht haben, den 44-Jährigen leicht zu verletzen.

Zudem schlug die Frau dem Mann nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ins Gesicht und verletzte ihn dabei leicht. Des Weiteren soll sie versucht haben, ihn mit einem Weinglas zu schlagen und ihn so leicht zu verletzen. Darüber hinaus hielt die Angeklagte dem Strafantrag zufolge eine Flasche mit einem stark ätzenden Mittel in der Hand und drohte ihrem Freund, ihn umzubringen.

Richterin Silke Wurzinger gewährte der unbescholtenen Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Mit einem Tatausgleich und der erfolgten Bezahlung von 200 Euro an pauschalierten Verfahrenskosten wurde das Strafverfahren eingestellt, ohne Eintrag ins Strafregister. Der Tatausgleich bestand daran, dass sich die Angeklagte im Gerichtssaal beim Geschädigten entschuldigte, auch mit Handschlag.

Weil die angeklagten Taten während eines Beziehungsstreits begangen worden seien und sich die Beteiligten inzwischen versöhnt hätten, sei eine Verurteilung zur Verhinderung weiterer Straftaten nicht notwendig, sagte Richterin Wurzinger. Die Angeklagte sei unbescholten und habe Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernommen. Ihre Schuld sei keine schwere.

Die Angeklagte sagte, sie sei alkoholisiert gewesen und könne sich daher nicht an die angeklagten Vorfälle erinnern. Es sei aber möglich, dass sie die ihr angelasteten Straftaten begangen habe. Sie sei sonst nicht aggressiv.

Der verletzte Zeuge sagte, er fordere nun doch keinen Schadenersatz. Vor der Polizei gab der 44-jährige Arbeiter zu Protokoll, man habe gemeinsam Alkohol getrunken. Er habe seine Freundin dazu aufgefordert, leiser zu telefonieren. Daraufhin sei es zu einem Streit zwischen ihnen gekommen, der eskaliert sei.

Die verwendete Weinflasche sei eine Waffe, merkte die Richterin an. Deshalb hätte der Strafrahmen bei einer Verurteilung nicht null bis ein Jahr Gefängnis betragen, sondern zwei Monate bis ein Jahr.