Ex-Polizist angeklagt: Opfer traumatisiert

Missbrauchte ehemaliger Polizist zwei unmündige Enkelinnen und traumatisierte dadurch eines der Opfer? Dazu ergeht am Mittwoch das Urteil des Landesgerichts Feldkirch.
Bei einer der Enkelinnen des angeklagten Ex-Polizisten stellte der von Staatsanwältin Julia Berchtold beauftragte Gutachter Reinhard Haller eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) fest. Sollte das Gericht den Angeklagten des angeklagten sexuellen Missbrauchs schuldig sprechen, ließe sich feststellen, dass das Trauma dadurch mitverursacht worden ist, sagte der psychiatrische Sachverständige am Dienstag am zweiten Verhandlungstag bei der mündlichen Erörterung seines Gutachtens.
Am Mittwoch will Richterin Silke Wurzinger als Vorsitzende des Schöffensenats am dritten Verhandlungstag am Landesgericht Feldkirch nach weiteren Zeugenbefragungen und des Schlussplädoyers das Urteil verkünden.
Dem pensionierten Bundespolizisten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, er habe zu Beginn der 2000er-Jahre seine damals acht- bis zwölfjährige Enkelin über Jahre hinweg sexuell schwer missbraucht und sie dadurch im Sinne einer schwerer Körperverletzung traumatisiert. Für den Fall eines Schuldspruchs würde der erhöhte Strafrahmen 5 bis 15 Jahre Gefängnis betragen.
Zudem wird dem einstigen stellvertretenden Postenkommandanten zur Last gelegt, 2010 auch eine damals zwölfjährige Enkelin missbraucht zu haben, eine Schwester des anderen mutmaßlichen Missbrauchsopfers. Darüber hinaus soll der unbescholtene Unterländer Nacktfotos der beiden unmündigen Enkelinnen und einer unmündigen Schwägerin angefertigt und besessen haben. Des Weiteren soll der Ex-Polizist dienstliche Leichenfotos minderjährigen Familienangehörigen gezeigt und so das Amtsgeheimnis verletzt haben.
Angeklagt ist der 76-Jährige auch wegen gefährlicher Drohung. Dazu sagte am Dienstag vor Gericht als Zeugin seine Ex-Schwiegertochter, zu Beginn der 1990er-Jahre habe der Angeklagte ihr, der seinerzeit 16-Jährigen, in seiner Dienstwohnung im Landespolizeikommando in Bregenz einen Revolver an die Schläfe gehalten. Er habe sie gefragt, ob die Waffe geladen oder ungeladen sei, und dann abgedrückt. „Glück gehabt“, habe er zu ihr gesagt, nachdem kein Schuss losgegangen sei. Jetzt gehöre sie zur Familie dazu, habe der Angeklagte lachend angemerkt.
Der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte bestreitet die meisten Vorwürfe. Schuldig bekannte sich der Pensionist zum nach dem Waffengesetz verbotenen Besitz von zwei Schlagringen und von Bundesheermunition. Seff Dünser