Neuerliche Chance als Geburtstagsgeschenk

16-Jährige nützte erstes diversionelles Angebot nicht und kam noch einmal mit gemeinnütziger Gratisarbeit davon.
Die Gerichtsverhandlung fand am Geburtstag der nunmehr 16-Jährigen statt. Die wegen gefährlicher Drohung und Diebstahls Angeklagte erhielt in der Hauptverhandlung ein allerdings nicht als solches deklariertes Geburtstagsgeschenk. Denn Richter Dietmar Nußbaumer gewährte der Unbescholtenen eine Diversion. Wenn die Jugendliche innerhalb von sechs Monaten insgesamt 35 Stunden an gemeinnütziger Gratisarbeit leistet, wird das Strafverfahren eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister. Die von Lothar Giesinger verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Richard Gschwenter waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.
Zuvor hatte schon die Staatsanwaltschaft Feldkirch der Beschuldigten eine Diversion angeboten. Aber die damals 15-Jährige arbeitete die ihr aufgetragenen 30 Sozialstunden nicht ab. Deshalb wurde Anklage erhoben.
Im Strafantrag wurde der Jugendlichen vorgeworfen, sie habe drei anderen Menschen in Dornbirn damit gedroht, sie zu schlagen und abzustechen. Einer der Bedrohten soll ihr Ex-Freund gewesen sein. Zudem wurde der in einem Arbeitsprojekt beschäftigten Angeklagten zur Last gelegt, sie habe in Hohenems einem männlichen Geschädigten 200 Euro gestohlen.
Die unbescholtene Angeklagte übernahm vor Gericht Verantwortung für ihr Fehlverhalten. Überdies liege keine schwere Schuld vor, sagte Richter Nußbaumer. Und es bedürfte keiner Verurteilung, um sie von künftigen Straftaten abzuhalten. Deshalb würden die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung vorliegen. Staatsanwalt Gschwenter machte die jugendliche Angeklagte darauf aufmerksam, dass bei einer gerichtlichen Verurteilung der Strafrahmen bis zu sechs Monate Gefängnis betragen hätte. Seine Mandantin sei schon mit 13 eine Lebensgemeinschaft eingegangen, lebe inzwischen aber wieder daheim, merkte Verteidiger Giesinger an. Seff Dünser