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Zwei Prozesse in drei Wochen: Angeklagter bleibt unbescholten

17.05.2025 • 19:38 Uhr
Zwei Prozesse in drei Wochen: Angeklagter bleibt unbescholten

53-Jähriger wurde vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen. Nun kam er zu gewerbsmäßigem Diebstahl mit Diversion davon. Damit hat er weiterhin keine Vorstrafe.

Innerhalb von knapp drei Wochen hatte sich der Familienvater am Landesgericht Feldkirch in zwei Strafprozessen als Angeklagter zu verantworten. Danach ist der in beiden Verfahren von Clemens Achammer verteidigte 53-Jährige weiter unbescholten, hat keine Vorstrafe.

Am 25. April wurde der Türke im Schwurgerichtssaal in einem Schöffenprozess vom Vorwurf des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen rechtskräftig freigesprochen. Denn der Schöffensenat war nicht überzeugt davon, dass der Nachbar im Sommer 2023 vor der gemeinsamen Wohnanlage eine spielende Sechsjährige bei drei Vorfällen nicht bloß flüchtig im Intimbereich berührt hat.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Feldkirch stützte sich auf die belastenden Aussagen der unmündigen Nachbarin des Angeklagten. Die Angaben des Kindes seien aber für einen Schuldspruch zu widersprüchlich gewesen, sagte die vorsitzende Richterin des Schöffensenats. In der Hauptverhandlung am vergangenen Donnerstag wurde dem Angeklagten gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft wurde der Arbeiter zur Last gelegt, er habe zwischen Anfang 2023 und Ende Februar 2025 in Feldkirch bei Besuchen einen Bekannten in dessen Wohnung wiederholt bestohlen und sich so ein fortlaufendes zusätzliches Einkommen verschafft.

Bargeld und Zigaretten

Demnach soll der Angeklagte dem dementen Pensionisten mehrfach Bargeld und Zigaretten weggenommen und so einen 5000 Euro übersteigenden Schaden angerichtet haben.


Die Strafrichterin gewährte dem damit ebenso wie die Staatsanwaltschaft einverstandenen Angeklagten eine Diversion. Die Geldbuße von 900 Euro bezahlte der 53-Jährige während der Verhandlung in die Amtskasse des Landesgerichts ein. In dem Betrag waren auch pauschalierte Verfahrenskosten enthalten. Zudem übergab der Angeklagte im Gerichtssaal 1600 Euro an Wiedergutmachung für den bestohlenen Rentner.

Als Geburtstagsgeschenk werten

Strafverfahren eingestellt. Das Strafverfahren wurde daraufhin schon am Ende der Gerichtsverhandlung rechtskräftig eingestellt. Die diversionelle Erledigung zählt nicht als Vorstrafe. Während des Prozesses am vergangenen Donnerstag erlitt der Angeklagte einen vorübergehenden Schwächeanfall. Von der Richterin telefonisch verständige Rettungssanitäter versorgten ihn im Gerichtssaal. Am Prozesstag hatte der Angeklagte zudem Geburtstag. Die ihm gewährte Diversion darf der 53-Jährige als Geburtstagsgeschenk werten.