Richterin bedroht: Haftstrafe bestätigt

Vorbestrafter Angeklagter scheiterte mit Berufung. Er drohte mit Handgreiflichkeiten, sollte Erwachsenenvertreter nicht enthoben werden. Zudem verleumdete er mehrere Personen.
Wegen Verleumdung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde der mit neun Vorstrafen belastete Rückfalltäter im Jänner am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Urteil wurde nun in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt. Denn das Innsbrucker Oberlandesgericht gab der vollen Berufung des Angeklagten zu Nichtigkeit, Schuld und Strafe keine Folge.
Verleumdung und Drohung
Nach den gerichtlichen Feststellungen verleumdete der 43-Jährige im Oktober 2024 vor der Polizei seinen Erwachsenenvertreter, seinen ehemaligen Vermieter und eine ehemalige Nachbarin. Demnach behauptete er bewusst wahrheitswidrig, die drei Personen hätten ihn in einem Stadel in Dornbirn stundenlang eingesperrt, obwohl er blind und im Rollstuhl sei. Beim Erwachsenenvertreter handelt es sich um einen Rechtsanwalt.
Dem Urteil zufolge drohte der 43-Jährige zudem im Oktober 2024 telefonisch der für ihn zuständigen Pflegeschaftsrichterin eines Bezirksgerichts damit, er werde zum Gericht kommen und handgreiflich werden, sollte sie seinen Erwachsenenvertreter nicht seiner Funktion entheben.
Der Strafrahmen für die Verleumdung mit einer erfundenen Freiheitsentziehung erhöhte sich um die Hälfte auf sechs Monate bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis, weil es sich beim Angeklagten um einen Rückfalltäter handelt. Denn er hat bereits zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt. Sechs Vorstrafen sind einschlägig.
Eingeschränkt zurechnungsfähig
Mildernd gewertet wurde vor allem die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, dem eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt wurde. Demnach ist er ein manipulativer Mensch, der oft lügt, betrügt und Urkunden und Beweismittel fälscht.
Noch nicht entschieden wurde zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen über die zusätzlichen Anklagevorwürfe. Dem Unterländer werden neuerlich Urkundenfälschungen, ein Betrug und eine Beweismittelfälschung zur Last gelegt. Beispielsweise soll er die ÖGK betrügerisch zur Herausgabe eines Rollstuhls veranlasst und sich selbst die Pflegestufe 6 verordnet haben.
Darüber hinaus wird ihm eine weitere Verleumdung vorgeworfen. Er soll ihn einvernehmenden Dornbirner Polizist bewusst wahrheitswidrig die falsche Protokollierung seiner Aussagen und damit einen Amtsmissbrauch unterstellt haben.
Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte bestritt sämtliche Vorwürfe und beantragte Freisprüche.