Faschingsscherz und Opferstockdieb: Kurioses aus dem Gerichtssaal

Auch im Herzen der Justiz gibt es manchmal Kuriositäten. Jüngste Beispiele sind ein deplatzierter Faschingsscherz und ein vermeintlicher Radsportler als Opferstockdieb.
Inmitten komplexer Fälle finden sich im Gerichtssaal auch allerhand ungewöhnliche Begebenheiten. Manchmal handelt es sich um eine abstruse Version der Ereignisse, andere Male erscheint das Verhalten der Angeklagten bemerkenswert.
Opferstock ausgeraubt
Der Bregenzerwald ist zwar als beliebte Tourismusregion bekannt. Doch die angebliche Radtour eines 41-jährigen Angeklagten sorgt durchaus für Verwunderung. Nach seiner Aussage wollte er nämlich von Luxemburg bis in den Bregenzerwald mit dem Fahrrad fahren. Dort plante er anscheinend einen Pass zu überqueren – mitten im Winter, wenn dort laut Richter Theo Rümmele “meterhoch” Schnee liege. Stattdessen führt ihn seine Tour in den Gerichtssaal.
Dem selbsternannten Radsportler wird vorgeworfen, dass er einen Opferstock aufgebrochen und das darin befindliche Bargeld gestohlen habe. Er bestreitet die Tat. Neben der Schneelage finden sich jedoch weitere markante Widersprüche. So soll er beispielsweise auf einer Landkarte seine Route aufzeigen. Das Unterfangen geht jedoch schief: Er landet bei Weitem nicht im Bregenzerwald.
Die Fundstücke aus seinem Zelt – nämlich Werkzeug, Drähte und Klebeband – sowie ein Zeuge, der den Angeklagten in verdächtiger Manier kurz vor dem Opferstockdiebstahl wahrnahm, untermauern ein vielsagendes Bild. Der Richter verkündet einen Schuldspruch und eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Sechs Monate sind allerdings bedingt und die Untersuchungshaft von rund einem Monat wird angerechnet.
Fataler Faschingsscherz
In einem anderen Fall sorgt ein 45-Jähriger im Gerichtssaal für Aufsehen. In der kurzen Verhandlung kommt Richter Alexander Wehinger kaum zu Wort. Allerdings reicht es für eine gutgemeinte Ermahnung: “Sie geben mir aber Recht, dass das bei der Bank nicht die beste Idee war?”
Der Angeklagte hatte dort nämlich in Feierstimmung unter anderem davon gesprochen, seine Munitionskiste auszugraben – anscheinend, um eine Überweisung zu erzwingen. Laut eigenen Angaben habe er viel getrunken und gibt zu: “Wenn ich besoffen bin, mache ich vielleicht derbe Scherze. Das nennt man schwarzen Humor.”
Nichtsdestotrotz bereut er seine Taten. Bei der Bank habe er sich bereits entschuldigt, die zuständige Beraterin habe diese Entschuldigung auch akzeptiert. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung hat er an diesem Tag mitgebracht. Da der 45-Jährige gerichtlich unbescholten ist, kann die Angelegenheit diversionell mit einer Zahlung von 400 Euro erledigt werden.