40 Zeugen in Prozess gegen Ex-Polizisten

Ex-Beamter soll illegal Strafregister abgefragt haben.
Dem Angeklagten wird in dem Amtsmissbrauchprozess am Landesgericht Feldkirch zur Last gelegt, er habe auf seinem Polizeicomputer illegal 92 Abfragen im Strafregister für 39 Arbeitskollegen einer Liechtensteiner Sicherheitsfirma getätigt. Zwei Drittel der Abfragen hätten Vorarlberger Polizeikollegen betroffen, die wie er nebenberuflich als Sicherheitsangestellte im Fürstentum gearbeitet hätten, sagte der Beschuldigte.
Die Bewacher von internationalen Geldtransporten hätten ihre Unbescholtenheit belegen müssen. Der Republik Österreich entgingen laut Anklage pro Abfrage 10,70 Euro an Gebühren.
Rechte nicht verletzt
Der 58-jährige Ex-Polizist behauptet, seine Securitykollegen seien über die von ihm vorgenommenen Strafregisterabfragen informiert gewesen. Deshalb habe er sie in ihrem Recht auf Datenschutz nicht verletzt. Schon der zweite der vorgeladenen 40 Zeugen widersprach jedoch am Dienstag den Angaben des Angeklagten.
Der 61-jährige Oberländer, der bei dem Liechtensteiner Sicherheitsunternehmen angestellt ist, gab zu Protokoll, er habe nicht gewusst, dass der Beschuldigte Strafregisterabfragen über ihn eingeholt habe.
Der Schöffenprozess wird am Mittwoch mit weiteren Einvernahmen von Zeugen fortgesetzt. Vorgesehen ist, dass am Mittwoch ein Urteil verkündet wird.
Urteil nicht rechtskräftig
Wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung wurde der nunmehrige Angestellte eines Schweizer Sicherheitsunternehmens im März zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro verurteilt, davon 55.000 Euro unbedingt. Demnach hat er dem Finanzamt Feldkirch 182.000 Euro an Einkommensteuer aus seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Angestellter der Liechtensteiner Sicherheitsfirma vorenthalten.
Zuvor wurde der ehemalige Polizist im Juli 2019 am Landesgericht nach entgeltlichen Interventionen und Computerabfragen zu einer Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.