Clubbetreiber verurteilt

Gäste zogen sich schwere Verbrennungen zu, weil Heizpilzumfiel.
Aus Eifersucht schlug der 25-jährige Gast vor der Lustenauer Diskothek in der jüngsten Neujahrsnacht mit der Faust dem neuen Partner seiner 21-jährigen Ex-Freundin ins Gesicht. Dem bereits mit einem verschobenen Nasenbeinbruch am Boden liegenden Discomitarbeiter trat der 23-jährige Kollege des Angreifers gegen den Kopf. Dadurch erlitt das 25-jährige Opfer nach den gerichtlichen Feststellungen einen leichten Hörschaden.
Schwere Verbrennungen
Bei der Schlägerei am 1. Jänner stieß der 25-jährige Gast einen der Heizstrahler um. Der Heizpilz fiel in der Menschenmenge vor der Diskothek auf eine an der Schlägerei nicht beteiligte Discobesucherin. Die 33-jährige Deutsche zog sich dabei schwere Verbrennungen am rechten Oberschenkel und am rechten Knie zu. Ein 36-jähriger Gast erlitt beim Versuch, den Heizstrahler von der Frau wegzuziehen, ebenfalls Brandwunden, am rechten Unterarm.
Der 25 Jahre alte und mit zwei Vorstrafen belastete Facharbeiter wurde am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 5400 Euro (360 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 13 Monaten Haft. Als Schadenersatz hat der geständige Unterländer den drei Geschädigten vorläufig insgesamt 7500 Euro zu bezahlen.
Über den unbescholtenen und geständigen 23-Jährigen wurde wegen schwerer Körperverletzung eine teilbedingte Geldstrafe von 5460 Euro (420 Tagessätze zu je 13 Euro) verhängt, davon 2730 Euro unbedingt.
Nicht rechtskräftig
Schuldig gesprochen wurde auch der selbstständige Geschäftsführer der Diskothek. Wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen muss der unbescholtene 41-Jährige eine Geldstrafe von 100 Euro (100 Tagessätze zu je zehn Euro) bezahlen, weitere 1000 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zudem hat der Lokalbetreiber als Schadenersatz der Deutschen und dem 36-jährigen Gast mit den Brandwunden insgesamt 5500 Euro zukommen zu lassen. Keines der drei Urteile ist rechtskräftig.
Der Betreiber der Lustenauer Diskothek habe gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen, weil er die Heizstrahler nicht verankert, sondern nur auf Baumstümpfe gestellt habe, sagte Richter Andreas Böhler in seiner Begründung