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Zollbeamter kein Holocaust-Leugner

09.09.2020 • 19:06 Uhr
Am Landesgericht Feldkirch wurde das Urteil gesprochen. <span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Am Landesgericht Feldkirch wurde das Urteil gesprochen. Symbolbild/Hartinger

Geschworene waren nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

Alle acht Geschworenen sprachen den angeklagten Zollbediensteten am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch von den Vorwürfen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Konstanze Manhart gab keine Erklärung ab.

Geschworene nicht überzeugt

Laienrichter entscheiden in Geschworenenprozessen allein über Schuld oder Unschuld von Angeklagten und müssen ihr Urteil nicht begründen. Aber offenbar waren die Geschworenen nicht überzeugt davon, dass der damalige Taxifahrer zwischen 2016 und 2018 in Gesprächen mit zwei Arbeitskollegen tatsächlich Nazi-Gräueltaten bestritten und sich antisemitisch geäußert hat.

Umstrittene Äußerungen

In der Anklageschrift wurde dem unbescholtenen 36-Jährigen zur Last gelegt, er habe zwischen 2016 und 2017 Folgendes zu einem Vorgesetzten gesagt: Polen sei 1939 nicht von Deutschland angegriffen worden, sondern umgekehrt Deutschland von Polen; Hitler habe sich dagegen nur vertei­digt. Den Holocaust mit der Massenermordung von Juden durch Nazis habe es nicht gegeben. Mit Hitler wäre es derzeit schöner in Europa, weil es dann weniger Ausländer geben würde. Auf Israel sollte eine Atombombe geworfen werden, danach gäbe es Frieden in der Welt. Das soll der Oberländer nach Darstellung der Staatsanwaltschaft zwischen 2017 und 2018 zu einem Taxifahrerkollegen gesagt haben: Der Holocaust sei eine Erfindung der Amerikaner. Und Adolf Hitler sei gut gewesen.

Anwalt: Zeugen lügen

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe Derartiges nie gesagt. Verteidiger Thomas Raneburger beantragte mit Erfolg einen Freispruch. Der Rechtsanwalt bezeichnete die belastenden Angaben der beiden Zeugen als Lügen. So räche sich der frühere Vorgesetzte seines Mandanten in dem Taxiunternehmen für belastende Zeugenaussagen seines Klienten in einem Finanzstrafverfahren gegen den Beförderungsbetrieb.

Fotos von verbotenen Waffen

Der Ex-Vorgesetzte des Angeklagten sagte als Zeuge vor Gericht, er habe vor der Polizei absichtlich verschwiegen, dass der Beschuldigte ihm Fotos von verbotenen Waffen aus dessen Besitz zugeschickt habe. Damit habe er verhindern wollen, dass sich der Verteidiger auf diesen zusätzlichen Vorwurf vorbereiten kann. Verteidiger Raneburger merkte dazu an, damit habe der Zeuge das Vergehen der falschen Beweisaussage begangen. Denn Zeugen würden auch dann bestraft, wenn sie strafrechtlich wichtige Informationen verschweigen.