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Schamlippen-OP: Verfahren eingestellt

07.11.2020 • 19:44 Uhr
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Stiplovsek

Fahrlässige Körperverletzung verjährt, meint Staatsanwaltschaft.

Nach einer von ihm an einer Patientin vorgenommenen Schamlippenoperation wurde ein Facharzt für allgemeine Chirurgie zivilrechtlich verklagt und strafrechtlich angezeigt. Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch endete, wie berichtet, mit einem Vergleich: Die Haftpflichtversicherung des Arztes bezahlte der klagenden Patientin 15.000 Euro. Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Verjährungsfrist abgelaufen

Wegen Verjährung habe die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Ermittlungsverfahren eingestellt, teilte Behördensprecher Heinz Rusch mit. Die Staatsanwaltschaft sei vom Verdacht der fahrlässig schweren Körperverletzung mit einer Strafdrohung von bis zu sechs Monaten Gefängnis ausgegangen. Die dafür im Strafgesetzbuch vorgesehene Verjährungsfrist von einem Jahr für die Strafverfolgung sei längst abgelaufen. Denn die Operation fand im Jänner 2017 statt.

Patientin hat Einstellung akzeptiert

Weil bereits Verjährung eingetreten sei, sei nicht mehr ermittelt worden, ob dem beschuldigten Mediziner tatsächlich ein strafbares Verhalten vorzuwerfen war, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Patientin hat die Einstellung des Strafverfahrens akzeptiert und keinen Fortführungsantrag gestellt. Damit musste das Landesgericht nicht prüfen, ob die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht noch einmal untersuchen muss.

Gutachter sprach von Genitalverstümmelung

Im Zivilprozess hatte die Richterin gesagt, sie müsse den Gerichtsakt wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die Zivilrichterin reagierte damit auf den gynäkologischen Gerichtsgutachter im Zivilverfahren, der die Schamlippenoperation als Genitalverstümmelung bezeichnet hatte.

Vorwurf: Kunstfehler

Sie habe sich ihre inneren Schamlippen um rund einen Zentimeter verkürzen lassen wollen, sagte die klagende Patientin. Stattdessen habe der beklagte Schönheitschirurg bei der Operation ihre inneren Schamlippen komplett entfernt. Zudem habe der Facharzt für allgemeine Chirurgie ihre Klitoris angeschnitten und so einen Kunstfehler begangen.

Zivilprozess mit Vergleich beendet

Die Klägerin hat ursprünglich rund 40.000 Euro Schadenersatz gefordert. Davon entfielen 25.000 Euro auf Schmerzengeld. Der Zivilprozess wurde mit einem Vergleich über 15.000 Euro beendet.

Medizinisch notwendig

Der beklagte Chirurg sagte im Zivilprozess, er habe nichts falsch gemacht. Die Patientin habe über Juckreiz und ein Brennen bei den Schamlippen geklagt. Deshalb sei die Entfernung der Schamlippen medizinisch notwendig gewesen.