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Haftstrafen für zwei Drogenbosse

19.02.2021 • 19:44 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Symbolbild/Hartinger

Strenge Strafen für unbescholtene und geständige Bandenchefs.

Mit strengen Strafen hat das Landesgericht Feldkirch am Freitag auf die Produktion und die Weitergabe von für Vorarlberger Verhältnisse enormen Drogenmengen reagiert. Der 34-jährige, unbescholtene und geständige Erst­angeklagte wurde wegen der Erzeugung von 152 Kilogramm Marihuana und des Verkaufs von 147 Kilo zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Über den 31-jährigen, unbescholtenen und geständigen Zweitangeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verhängt. Mit drei Jahren Haft kam der 44-jährige, unbescholtene und ebenfalls geständige Drittangeklagte für seine Mithilfe an der Erzeugung von 73 Kilogramm Cannabis davon. Keines der Urteile ist rechtskräftig. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete gegen alle drei Urteile Strafberufungen an.

1,4 Millionen Euro Verkaufswert

Der Strafrahmen für die Verbrechen des Suchtgifthandels betrug ein bis 15 Jahre Gefängnis. Die Suchtgiftmengen für diese Strafdrohung hätten der Erst- und Zweitangeklagte als Bosse der Dealerbande um rund das 20-fache überschritten, sagte Richter Andreas Böhler als Vorsitzender des Schöffensenats in seiner Urteilsbegründung.
147 Kilogramm Marihuana entsprechen einem Verkaufswert von 1,4 Millionen Euro. Die beiden Bandenchefs haben das Cannabis nach eigenen Angaben aber zum Großhandelspreis von nur rund 558.000 Euro verkauft. Ihren Umsatzerlös müssen sie nun der Republik als sogenannten Verfallsbetrag zukommen lassen.

Plantagen

Professionell sei der Drogenanbau aufgezogen worden, sagte Staatsanwalt Fußenegger: In Kellern von drei angemieteten Häusern in Dornbirn, Lustenau und Nüziders wurden Indoorplantagen mit 900 bis 1000 Stecklingen errichtet. So sei zwischen Juni 2018 und Juni 2020 pro Monat im zweistelligen Kilobereich geerntet worden. Die eigens angeheuerten Hausmieterinnen mussten keine Miete bezahlen und wurden als Erntehelferinnen entlohnt. Drei von ihnen wurden dafür bereits rechtskräftig verurteilt, davon eine zu einem Jahr Gefängnis.

Strom abgezweigt

Der 31-jährige Zweitangeklagte ist gelernter Elektriker. Er zweigte für die Indoorplantagen Strom vom Stromzähler ab. Dadurch entstand den Vorarlberger Kraftwerken ein Schaden von 37.000 Euro, der zurückzuzahlen ist.
Auch der 34-jährige Erstangeklagte wurde im Juni 2020 verhaftet. Elf Tage zuvor wurde sein erstes Kind geboren. Der Untersuchungshäftling hat seine Schweizer Tochter noch nie in den Händen gehalten, sondern sie erst per Video gesehen.