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Erneut Widerstand gegen Staatsgewalt

26.06.2021 • 11:00 Uhr
Bei einer Befragung drohte der Angeklagte den Polizisten. <span class="copyright">Symbolbild/apa</span>
Bei einer Befragung drohte der Angeklagte den Polizisten. Symbolbild/apa

24-Jähriger hat Antigewalttraining fortzusetzen, sonst muss er doch ins Gefängnis.

Zum zweiten Mal wurde der 24-Jährige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt. Über den einschlägig vorbestraften Angeklagten wurde am Landesgericht Feldkirch eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten verhängt. Ihm wurde die Weisung erteilt, sein Antigewalttraining fortzusetzen und Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Erfüllt er die Bewährungsauflagen nicht, müsste der Frühpensionist die Haftstrafe doch antreten.

Drohungen bei Befragung

Der geständige Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn war mit 1,74 Promille alkoholisiert, als er im November 2020 eine Befragung durch die Polizei mit den Drohungen vereitelte, er werde die Polizisten zusammenschlagen und im Bach ertränken. Zudem hat er später mehreren Polizisten mehrfach damit gedroht, er werde sie umbringen. Und nach seiner vorübergehenden Festnahme hat er als Polizeihäftling einem Polizisten ans Ohr geschlagen.

Am Nachmittag nach der Verhandlung wollte der Angeklagte eine Therapie beginnen. <span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Am Nachmittag nach der Verhandlung wollte der Angeklagte eine Therapie beginnen. Symbolbild/Hartinger

Der Schuldspruch erfolgte wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung und tätlichen Angriffs auf einen Beamten. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Eine zu verbüßende Haftstrafe sei noch nicht notwendig, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte sagte vor Gericht, er werde am Nachmittag nach der Verhandlung freiwillig eine stationäre Therapie wegen seiner Drogen- und Alkoholsucht antreten.

Schon einmal verurteilt worden

Der 24-Jährige ist in der Vergangenheit schon einmal wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt worden und wegen schwerer Körperverletzung eines Polizisten zu einer Geldstrafe. Außerdem wurde der Süchtige damals in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Dabei zeigte er sich jedoch nicht therapiewillig. Bereits einen Monat nach seiner vorzeitigen Entlassung aus dem Krankenhaus ist der junge Mann einschlägig rückfällig geworden und hat die nunmehr verurteilten Vergehen begangen.