Glas zerbrach im Gesicht des Gastes

Geldstrafe für unbescholtene 35-Jährige, die laut Urteil mit geworfenem Glas Barbesucher schwer verletzte.
Die Angeklagte warf nach den gerichtlichen Feststellungen im Oktober 2021 in einer Unterländer Bar ein 0,3-Liter-Trinkglas wuchtig ins Gesicht eines Gasts, das dabei zerbrach.
Der 64-Jährige erlitt eine vier Zentimeter lange Schnittwunde an der Wange. Die Gesundheitsschädigung dauerte länger als 24 Tage, weshalb rechtlich eine schwere Körperverletzung vorlag.
Drei Tage Bedenkzeit
Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde die unbescholtene 35-Jährige mit dem Nettoeinkommen von 2000 Euro am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 7200 Euro (360 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 3600 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Die Strafe sei auch wegen der Provokation durch das Opfer milde ausgefallen, sagte Richter Thomas Wallnöfer. Denn der 64-Jährige habe ein Getränk ausgeschüttet und auch sie damit getroffen. Zuvor sei der Lehrer von seinem mit ihm seit Jahren streitenden Nachbarn mit Bier angeschüttet worden. Die Angeklagte sei als unbeteiligte Barbesucherin in den Konflikt hineingezogen worden.
Beleidigt worden
Die mit 1,4 Promille alkoholisierte Osteuropäerin sei, so der Strafrichter, vom 64-jährigen Gast nicht nur angeschüttet, sondern danach auch noch beleidigt worden. Daraufhin habe sie ihn zuerst mit Wasser angeschüttet und ihm hernach das Glas ins Gesicht geworfen.
Diversion beantragt
Verteidigerin Olivia Lerch beantragte vergeblich eine Diversion. Die Angeklagte sagte, sie habe den Mann nur mit ihrem Wasser bespritzen worden. Dabei sei ihr das durch sein Anschütten nass gewordene Trinkglas ausgerutscht. Sie habe ihn mit dem Glas nicht bewerfen wollen.