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Anklage: Flasche traf Falschen im Gesicht

10.10.2022 • 20:33 Uhr
Eine Bierflasche wurde bei der Auseinandersetzung zweckentfremded. <span class="copyright">Symbolbild/APA/dpa/Alexander Heinl</span>
Eine Bierflasche wurde bei der Auseinandersetzung zweckentfremded. Symbolbild/APA/dpa/Alexander Heinl

Noch kein Urteil im Prozess gegen uneinsichtigen, einschlägig Vorbestraften, dem Haftstrafe droht.

Der Angeklagte warf nach Darstellung der Staatsanwaltschaft im April nach Mitternacht in einem Bregenzer Nachtlokal einem anderen Gast eine kleine Bierflasche ins Gesicht. Der 39-Jährige erlitt dabei demnach einen verschobenen Nasenbeinbruch und damit eine schwere Verletzung. Der 28-Jährige traf, so die Anklagebehörde, den Falschen. Der Flaschenwurf habe nicht seinem Freund gegolten, sondern dessen Begleiter.

Weitere Zeugen werden befragt

In der Hauptverhandlung erging am Montag am Landesgericht Feldkirch noch kein Urteil. Richter Martin Mitteregger vertagte die Verhandlung zur Befragung weiterer Zeugen auf November. Der von Harald Bösch verteidigte Angeklagte sagte, er sei teilweise schuldig. Er habe keine Flasche geworfen. Seinen Freund habe er wohl bei einer Rangelei verletzt. Der Handwerker gab an, er wisse nicht, wie es zum Nasenbeinbruch gekommen sei. Zumal er betrunken gewesen sei.

Zwei Straftaten

Mit dem Flaschenwurf beging der Angeklagte aus Sicht der Staatsanwaltschaft gleich zwei Straftaten. Der laut Strafantrag beabsichtigte, aber erfolglose Angriff auf den Begleiter des Opfers wurde als Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung angeklagt, mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis, der Nasenbeinbruch als grob fahrlässige Körperverletzung. Die versuchte Tat wiegt, für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage, strafrechtlich schwerer als die vollendete.

Milderungsgrund

Richter Mitteregger machte den Angeklagten mehrmals darauf aufmerksam, dass ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund sei. Sollte der Unterländer weiterhin nicht geständig sein, droht ihm bei einer Verurteilung eine zumindest teilweise zu verbüßende Gefängnisstrafe. Denn der 28-Jährige ist schon mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastet, wegen Körperverletzung sowie wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt mit der Verletzung eines Polizisten.