Stadt Bregenz wegen Besitzstörung verurteilt

Die Vermieterin fordert in Zivilprozess 59.000 Euro für entgangene Mieten und andere Mietschäden.
Die Bregenzer Stadtwerke haben bei einem Bregenzer Wohnhaus am 17. Oktober 2017 den Wasserzähler abmontiert und die Wasserzufuhr fast ein halbes Jahr lang gestoppt, bis 28. März 2018.
Besitzstörungsklage stattgegeben
Der betroffene Kunde der Stadtwerke, ein Vorarlberger Förderverein, reagierte auf das Abdrehen des Wassers mit einer Besitzstörungsklage, mit Erfolg. In zweiter Instanz gab das Landesgericht Feldkirch 2018 der Klage statt.
Nun fordert die ehemalige Obfrau des Fördervereins in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch von den Bregenzer Stadtwerken und der Stadt Bregenz 59.000 Euro als Schadenersatz für die Folgen der Wasserabschaltung. Denn das Haus habe monatelang nicht mehr an Montagearbeiter vermietet werden können, sagt Klagsvertreter Michael Battlogg. Dadurch sei ein Ausfall von 39.500 Euro an Mieteinnahmen entstanden. Zudem seien 19.600 Euro an Kosten für die Umquartierung von Mietern angefallen, die in einem Objekt im Bezirk Feldkirch untergebracht werden mussten.
Antrag auf Abweisung der Schadenersatzklage
Beklagtenvertreter Karl Rümmele beantragt die Abweisung der Schadenersatzklage. Weil die beklagten Parteien kein Verschulden treffe und die behaupteten Mietschäden nicht erwiesen seien. Der Anwalt der Stadt und der Stadtwerke lehnte in der jüngsten Verhandlung am Dienstag Zahlungen für eine gütliche Einigung ab. Für einen Vergleich hätte Klagsvertreter Battlogg die Klagsforderung um die Hälfte verringert.
In der nächsten Verhandlung im Mai wird der Ex-Gatte der Klägerin und Ex-Obmann des Fördervereins als Zeuge aussagen. Dabei handelt es sich um einen ehemaligen Vorarlberger Rechtsanwalt. Der Jurist war schon für die Verhandlung am Dienstag als Zeuge geladen, wartete aber vor dem Gerichtssaal drei Stunden vergeblich auf seine Befragung.
Die Einvernahmen von drei Vertretern der beklagten Parteien dauerten am Dienstag länger als geplant. Der Geschäftsführer der Stadtwerke und sein Vorgänger sagten, sie seien beim Wasserabschalten davon ausgegangen, dass das Haus unbewohnt gewesen sei. Weil der Förderverein sie informiert habe, dass das über keine Heizung verfügende Haus nur zwischen Juni und September vermietet und ansonsten nicht bewohnt werde. Zudem sei der Förderverein mit Zahlungen für Wassergebühren im Rückstand gewesen. Die ausständigen Beträge seien 2017 mit Erfolg am Bezirksgericht Bregenz eingeklagt und dann doch bezahlt worden.