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Automechaniker mit gefälschtem Pickerl

11.01.2023 • 15:30 Uhr

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Geldstrafe für Unbescholtenen, der vergeblich angab, griechische Werkstatt habe Plakette gefälscht.

Am 15. März 2022 stellte die Polizei in Bregenz beim Auto des 24-Jährigen ein gefälschtes Pickerl fest. Dafür wurde der unbescholtene Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Die anderen 480 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, obwohl der Angeklagte und der Staatsanwalt damit einverstanden waren. Denn der Angeklagte erschien vor Gericht ohne Anwalt und erhielt damit automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe für die Fälschung besonders geschützter Urkunden wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.

Unglaubwürdige Angaben

Richter Christoph Stadler hielt die Angaben des Angeklagten für unglaubwürdig. Der 24-jährige Südosteuropäer sagte, er sei nicht schuldig. Er habe sein Auto in einer griechischen Werkstätte vorgeführt und dort die Begutachtungsplakette erhalten. Er sei nicht von einer Fälschung ausgegangen.

Staatsanwalt Markus Fußenegger bezeichnete die Aussage des Angeklagten als Chuzpe und fast als Beleidigung und Missachtung des Gerichts. Der Angeklagte wisse als gelernter Automechaniker, dass eine griechische Autowerkstätte keine österreichische Begutachtungsplakette ausstellen dürfe. Die Vorarlberger Polizei habe sich dennoch bei der betreffenden Werkstätte in Griechenland erkundigt und die Auskunft erhalten, dass das Auto des Angeklagten dort kein österreichisches Pickerl erhalten habe. Richter Stadler schlug dennoch zunächst eine Diversion vor, die dem Angeklagten eine Verurteilung und eine Vorstrafe erspart hätte. Staatsanwalt Fußenegger war damit aber nicht einverstanden, weil der Angeklagte keine Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehme.