Schadenersatz für Ansteckungen im Job

Urteil in Arbeitsprozess: Mitarbeiter erschien trotz Coronainfektion an Arbeitsplatz, steckte drei Arbeitskollegen an und muss für Betriebsschließung Schadenersatz bezahlen.
Als Schadenersatzzahlung für verschiedene dienstliche Verfehlungen hat der entlassene Ex-Mitarbeiter seinem früheren Arbeitgeber 18.900 Euro zu bezahlen. So lautete am Dienstag das Urteil in einem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch. Das von Arbeitsrichter Gabriel Rüdisser mündlich verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn Beklagenvertreterin Barbara Salvatori meldete sofort Berufung an, über die nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden wird.
Arbeitskollegen angesteckt
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Automechaniker am 22. Oktober 2021 im Wissen um seine Coronainfektion trotzdem gearbeitet und dabei drei Arbeitskollegen infiziert, darunter seinen Chef. Deswegen habe für zwei Tage eine Betriebsschließung vorgenommen werden müssen. Zudem hätten infizierte Mitarbeiter auch danach noch nicht arbeiten können, sagte Richter Rüdisser in seiner Urteilsbegründung.
Im Strafverfahren wurde der Angeklagte im April 2022 am Landesgericht rechtskräftig wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt. Weil er im Wissen um seine Coronainfektion am 22.10.201 im Unternehmen gearbeitet hat, ohne Schutzmaske.

Schadenersatzzahlungen
Im Arbeitsprozess wurde der Beklagte am Dienstag auch deshalb zu Schadenersatzzahlungen an seinen von Dominik Heimbach anwaltlich vertretenen Ex-Arbeitgeber verpflichtet, weil er nach Ansicht des Senats Reparaturen an Fahrzeugen von befreundeten Nicht-Kunden vornahm und dabei Garantien seines Arbeitgebers ausstellte. Und weil er laut Urteil dafür Ersatzteile mit Firmenrabatten einkaufte.
Nicht bezahlen muss der Beklagte laut Urteil eine Vertragsstrafe von drei Brutto-Monatsgehältern für die von ihm verschuldete Auflösung des Dienstverhältnisses. Weil der Dienstvertrag vom Beklagten mit diesem Passus nicht unterschrieben worden sei, so das Arbeitsgericht.
Gerichtlicher Vergleich
Im Juli 2022 hatten die Streitparteien einen gerichtlichen Vergleich geschlossen: Mit der Zahlung von 12.000 Euro durch den Beklagten sollte der Arbeitsprozess beendet werden. Der Beklagte erklärte aber mit seinem fristgerechten Widerruf den Vergleich für ungültig. Daraufhin musste die Verhandlung weitergeführt werden.
Anhängig ist zwischen den Streitparteien am Arbeitsgericht noch ein zweiter Arbeitsprozess. Dabei bekämpft Ex-Mitarbeiter als Kläger seine Entlassung nach den Coronaansteckungen.