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Schlafende missbraucht: Sechs Monate Haft

09.02.2023 • 16:27 Uhr
Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Klaus Hartinger

18 Monate teilbedingte für unbescholtenen 55-Jährigen, der nach Ansicht der Richter alkoholisierte und schlafende 18-Jährige oral missbrauchte. Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, im Gefängnis zu verbüßende Teil sechs Monate. Zwölf Monate wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte dem mutmaßlichen Opfer 2000 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen das Schmerzengeld an. Die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Erstes Treffen

Nach Ansicht der Richter missbrauchte der Angeklagte am 3. Dezember 2021 beim ersten Treffen eine alkoholisiert auf seiner Firmencouch schlafende 18-Jährige oral. Zuvor fotografierte der Selbstständige an jenem Abend die neue Freundin seines Patenkindes und die 55-jährige Mutter seiner Patenkinder in seiner Firma. Die beiden Frauen posierten für die 800 Aufnahmen auch freizügig. Die 18-Jährige übergab sich mehrmals auf der Toilette. Nachdem sich die 55-Jährige verabschiedet hatte, nützte der Angeklagte nach Überzeugung der Richter die Gelegenheit aus und verging sich an der wehrlosen jungen Frau.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Klaus Hartinger

Das Hauptargument für den Schuldspruch seien neben den belastenden Angaben der 18-Jährigen die DNA-Spuren vom Speichel des Angeklagten auf dem Zwickel der Unterhose der 18-Jährigen gewesen, sagte Richter Martin Mittteregger als Vorsitzender des Schöffensenats in seiner Urteilsbegründung. Nicht nachvollziehbar seien auch dazu die Angaben des Angeklagten. Der Unterländer sagte, sie sei von der Toilette gekommen und habe ihm zu seiner Überraschung ihren Slip in den Mund gesteckt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ursprünglich ein, führte es nach dem vorliegenden DNA-Gutachten aber weiter und erhob Anklage.

Freispruch beantragt

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Henrik Gunz beantragte einen Freispruch: Die 18-Jährige habe nachweislich oft gelogen, nicht nur zu ihren familiären Verhältnissen, sondern auch zum Verlauf des gemeinsamen Abends.

Zur Abschreckung der Allgemeinheit habe die verhängte Freiheitsstrafe von 18 Monaten nicht zur Gänze bedingt nachgesehen werden können, merkte Richter Mitteregger an.