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Erfunden: Taxifahrer zog Schusswaffe

14.02.2023 • 15:12 Uhr
Taxifahrer bewusst wahrheitswidrig verdächtigt. (Symbolbild) <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Taxifahrer bewusst wahrheitswidrig verdächtigt. (Symbolbild) Klaus Hartinger

Geldstrafen wegen Verleumdung für zwei Angeklagte und wegen gefährlicher Drohung gegen dritten Angeklagten. Tatmotiv offenbar Rache fürs lange Warten aufs Taxi.

Die beiden Fahrgäste waren der Meinung, das von ihnen bestellte Taxi habe sie im Oktober 2022 in Dornbirn zu lange warten lassen. Offenbar deshalb haben sie nach den gerichtlichen Feststellungen den Taxifahrer vor der Polizei bewusst wahrheitswidrig verdächtigt, er habe aus dem Kofferraum eine Schrotflinte geholt. Danach habe er die Schusswaffe auf das Gesicht des 20-jährigen Erstangeklagten gerichtet.

Verbrechen der Verleumdung

Wegen des Verbrechens der Verleumdung wurde der mit einer Vorstrafe belastete Lehrling am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Über die unbescholtene Schülerin wurde eine teilbedingte Geldstrafe von 1120 Euro (280 Tagessätze a’ 4 Euro) verhängt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 560 Euro. Die anderen 560 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen.

Die beiden Urteile sind nicht rechtskräftig. Für den 20-jährigen Erstangeklagte belief sich der Strafrahmen auf null bis fünf Jahre Gefängnis für die 17-jährige Zweitangeklagte auf null bis zweieinhalb Jahre.

Der mit 1,1 Promille alkoholisierte 20-Jährige alarmierte in der angeklagten Tatnacht per Notruf die Polizei, der Taxifahrer habe ihn mit einer Schrotflinte bedrohte.  Die beiden Angeklagten und der Taxilenker blieben am vermeintlichen Tatort, bis die Polizei kam. Polizisten suchten, unterstützt von einem Schusswaffenspürhund, im Taxi, am Körper des Taxilenkers und in der nahen Umgebung vergeblich nach einer Schusswaffe.

Taxifahrer ist Zeuge vor Gericht

Der 54-jährige Taxifahrer sagte auch als Zeuge vor Gericht, er habe keine Schusswaffe mit sich geführt. Die von Toni Jakupi und Katja Matt verteidigten Angeklagten beantragten einen Freispruch, weil die falsche Verdächtigung irrtümlich erfolgt sei.

Der 25-jährige Bruder des Erstangeklagten kam in jener Nacht hinzu und drohte nach Ansicht von Richterin Sabrina dem Taxilenker damit, ihn kaputtzumachen. Wegen gefährlicher Drohung wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Facharbeiter mit dem Netto-Monatslohn von 2500 Euro zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (300 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kosovare bestritt den Tatvorwurf. Die Richterin sah davon ab, den 25-jährigen Drittangeklagten insgesamt 20 Haftmonate aus ursprünglich bedingt gewährten Vorstrafen verbüßen zu lassen.